Google Fonts auf der Website richtig einbinden. Abmahnung droht!

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Wir hatten bereits davor gewarnt und darüber informiert: Momentan erreicht eine massive Abmahnwelle bezüglich "Google Fonts“ auch viele Hoteliers und Gastronomen. Auch Unternehmen des Gastgewerbes in Mecklenburg-Vorpommern sind schon betroffen.

 

Worum geht es?

Bei der Erstellung von Internetauftritten werden häufig Schriftarten verwendet, die von Google kostenlos zur Verfügung gestellt werden (Google Fonts).

Diese Schriftarten können lokal auf dem Server gespeichert werden, auf dem auch die Website liegt. Geläufiger ist allerdings eine alternative Variante, bei der die benötigten Schriftarten beim Aufruf einer Website direkt ("remote") von Google heruntergeladen werden.

 

Was ist das Problem?

Bei dem Download von Google Fonts werden personenbezogene Daten wie z.B. die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google übertragen.

Diese Praxis hat das Landgericht München I (Az. 3 O 17493/20) als Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingestuft und dem Kläger Schadenersatz zugesprochen. Dieses Urteil ruft nun massenweise einschlägige Anwaltskanzleien und auch Privatpersonen mit Abmahnungen auf den Plan.

 

Wie sollten Gastgeber reagieren?

Alle Hoteliers und Gastronomen sollten möglichst umgehend Ihre Website auf die datenschutzrechtlich korrekte Einbindung von Google Fonts prüfen und ggf. die Umstellung der Schriftarten auf eine lokale Speicherung durch den Administrator der eigenen Homepage veranlassen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auch auf die im Netz vorhandenen Online-Checker, mit denen man die eigene Website auf die Verwendung von remote eingebundenen Google Fonts überprüfen kann. Es sollte darauf geachtet werden, dass bei dem Check auch die problematischen Google Fonts in häufig verwendeten Website-Integrationen der Google Dienste YouTube und ReCaptcha erfasst sind.

Bei Unsicherheit reden Sie unbedingt mit Ihrem Systemadministrator bzw. Betreuer Ihrer Homepage.

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