Härtefallhilfen für Energie­mehrkosten

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Ab heute können UnternehmerInnen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Härtefallhilfen für Energiemehrkosten beantragen. Gefördert werden kleine und Mittlere Unternehmen für die eine Bestätigung der wirt­schaftlichen Tätigkeit im Haupt­erwerb und eine entsprechende Gewerbe­anmeldung vorliegt und Ihren Sitz im MV haben. Nachstehend informieren wir Sie kurz über den Umfang dieser Förderung::

  • die Billigkeits­leistungen werden durch Antrag­stellende zu tragende Ausgaben­steigerungen im Jahr 2022 für Energie anteilig au­sgeglichen
  • Ausgaben für Energie im Sinne dieser Grund­sätze umfassen die Auf­wendungen für Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle
  • nicht erfasst sind Treib­stoffe für Fahr­zeuge und fahr­bare Maschinen und Fern­wärme

Wichtig: Schrift­liche Anträge sind form­gebunden bis 22.03.2023 bei der Bewilligungs­behörde Landes­förderinstitut M-V einzureichen. Maßgeblich ist der Post­eingang

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