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- Härtefallhilfen für Energiemehrkosten
Ab heute können UnternehmerInnen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern Härtefallhilfen für Energiemehrkosten beantragen. Gefördert werden kleine und Mittlere Unternehmen für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt und Ihren Sitz im MV haben. Nachstehend informieren wir Sie kurz über den Umfang dieser Förderung::
Wichtig: Schriftliche Anträge sind formgebunden bis 22.03.2023 bei der Bewilligungsbehörde Landesförderinstitut M-V einzureichen. Maßgeblich ist der Posteingang
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