Hotelverband fordert Nachbesserungen beim Visakodex

Der aus dem Jahr 2009 stammende europäische Visa-Kodex wird derzeit auf Grundlage eines Änderungsvorschlags der Europäischen Kommission von März 2018 überarbeitet. Das Parlament und der Rat hatten ihre Standpunkte Anfang Dezember 2018 festgelegt. Der Hotelverband Deutschland (IHA) sieht ebenso wie der europäische Dachverband HOTREC allerdings noch konkreten Nachbesserungsbedarf.

„Visabeantragungen sollten zur Entlastung der Hotellerie von vermeidbaren No-shows nicht mehr nur bei Nachweis einer Unterkunft beantragt werden können. Wir wissen mit dieser Forderung den Europäischen Rat an unserer Seite. Visa-beantragungen sollten zumindest auch bei einer Reisekostenübernahme bzw. durch entsprechenden Nachweis von Reiseagenturen beantragt werden kön-nen. Damit könnte das Problem unechter Hotelzimmerbuchungen zumindest entschärft werden. Denn Hotelzimmer werden in zunehmender Zahl ‚ins Blaue hinein‘ gebucht und wieder storniert, sobald das Visum erstellt ist“, erläutert IHA-Hauptgeschäftsführer Markus Luthe.

Nach Auffassung des Hotelverbandes kann die Länge des Aufenthaltes auch nicht das einzige Prüfungskriterium für den Mitgliedstaat sein, wie es die Kom-mission geregelt sehen will. IHA und HOTREC stimmen auch hier mit dem Rat überein, dass die Aufenthaltsdauer, aber auch der Aufenthaltsgrund als Prü-fungskriterium herangezogen werden sollten.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Möglichkeit für den potenziellen Touristen, seine Visabeantragung in einem Konsulat eines anderen EU-Mitgliedstaates einzureichen, sollte das zuständige Konsulat nicht nahe gelegen sein oder im Land gar nicht vertreten sein. Dies entspricht der Position des Parlaments. Der Europäische Rat möchte es dem Mitgliedstaat überlassen, ob dieser Anträge für einen anderen Mitgliedstaat annimmt oder nicht.

Der Hotelverband unterstützt ferner die Position des Parlaments, eine Visabe-antragung innerhalb von 10 Tagen nach Einreichung des Antrags auch zu be-scheiden und spricht sich gegen den verpflichtenden Nachweis einer Reise-krankenversicherung aus. Der Rat setzt eine Reisekrankenversicherung voraus und legt sich auf 15 Tage fest, die nach Beantragung vergehen dürfen, bis der Antrag beschieden werden soll.

Der Hotelverband begrüßt ausdrücklich die bereits im Kommissionsvorschlag vorgesehene Möglichkeit, eine Befragung der Antragstellenden z.B. auch mit-tels Videokonferenz anstelle eines physischen Besuchs in der jeweiligen Bot-schaft zu ermöglichen. Um das wirtschaftliche Potenzial des Tourismus besser entfalten zu können, spricht sich der Hotelverband auch für möglichst niedrigere Visaantragsgebühren aus. Auch hier sind der Rat (60 Euro) und die Kommis-sion (80 Euro) noch unterschiedlicher Auffassung.

Über den Hotelverband Deutschland (IHA):
Der Hotelverband Deutschland (IHA) ist der Branchenverband der Hotellerie in Deutschland. Er zählt rund 1.300 Häuser aus allen Kategorien der Individual-, Ketten- und Kooperationshotel-lerie zu seinen Mitgliedern. Die IHA vertritt die Interessen der Hotellerie in Deutschland und Europa gegenüber Politik und Öffentlichkeit und bietet zahlreiche hotelleriespezifische Dienstleis-tungen an. Das Kürzel „IHA“ steht für die ehemalige deutsche Sektion der International Hotel Association.

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