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- Kabinettssitzung der Landesregierung MV von heute - Diese Lockerungen sollen von Freitag (11.06.2021) an gelten
Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Mecklenburg-Vorpommern seit Tagen unter zehn. Es ist die niedrigste bundesweit. Die vor diesem Hintergrund von vielen gastgewerblichen Unternehmen erhofften Lockerungen in puncto Testpflicht waren nicht dabei. Allerdings dürfen Schwimm- und Spaßbäder wieder öffnen, hierzu werden auch die Wellness- und Poollandschaften der Hotellerie gehören. Wir bleiben nicht nur in dieser Sache weiter am Ball, gilt es doch insbesondere auch den Branchenzweigen eine Öffnung zu ermöglichen (bspw. Clubs, Diskotheken, Livespielstätten), denen bislang kein Re-Start möglich war. Was beschlossen wurde, lesen Sie in dieser Ausgabe. Sobald die entsprechenden Tatsachen in Form der Corona-Landesverordnung M-V geschaffen wurden, kommunizieren wir erneut.
Was soll nun ab dem 11.06.2021 gelten?