Kabinettssitzung der Landesregierung MV von heute - Diese Lockerungen sollen von Freitag (11.06.2021) an gelten

Die Sieben-Tage-Inzidenz liegt in Mecklenburg-Vorpommern seit Tagen unter zehn. Es ist die niedrigste bundesweit. Die vor diesem Hintergrund von vielen gastgewerblichen Unternehmen erhofften Lockerungen in puncto Testpflicht waren nicht dabei. Allerdings dürfen Schwimm- und Spaßbäder wieder öffnen, hierzu werden auch die Wellness- und Poollandschaften der Hotellerie gehören. Wir bleiben nicht nur in dieser Sache weiter am Ball, gilt es doch insbesondere auch den Branchenzweigen eine Öffnung zu ermöglichen (bspw. Clubs, Diskotheken, Livespielstätten), denen bislang kein Re-Start möglich war. Was beschlossen wurde, lesen Sie in dieser Ausgabe. Sobald die entsprechenden Tatsachen in Form der Corona-Landesverordnung M-V geschaffen wurden, kommunizieren wir erneut.

Was soll nun ab dem 11.06.2021 gelten?

  • private Treffen mit bis zu 30 Menschen sollen möglich sein (Kinder, Geimpfte und Genesene zählen nicht mit)
  • Familienfeiern in Gaststätten mit bis zu 100 Menschen gestattet, Tanzen erlaubt (Testpflicht)
  • Kinos, Zirkusse, Flohmärkte sowie Schwimm- und Spaßbäder dürfen wieder öffnen (Testpflicht)
  • Abi- und Abschluss-Feiern können innen mit 200 und außen mit 600 Personen stattfinden
  • Besuchsbeschränkungen für Pflegeheime aufgehoben
  • Veranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 600 im Innenbereich mit bis zu 200 Personen zulässig (mit Sondergenehmigung drinnen mit bis zu 1.250, draußen mit bis zu 2.500 Besuchern)
  • bei Demonstrationen künftig 400 Personen zugelassen

 

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