Klarstellung: 2G-Plus-Regelung in der Hotellerie

Demnach bedeutet 2G-Plus, dass nur Geimpfte und Genesene Hotels und andere touristische Beherbergungsmöglichkeiten im Land nutzen dürfen und dass die Gäste sich regelmäßig testen lassen müssen. In der Verordnung ist nun eindeutig klargestellt, dass ein erster Test bei Anreise vorgelegt werden muss. Bei einem entsprechend langen Aufenthalt muss alle drei Tage ein Auffrischungstest vorgenommen werden.

Für Reisen aus beruflichem Anlass oder aufgrund einer besonderen sozialethischen Pflicht, wie beispielsweise der Teilnahme an einer Trauerfeier, gelten besondere Regeln. Für diese Zwecke dürfen weiter auch ungeimpfte Gäste beherbergt werden. Diese müssen sich dann allerdings täglich testen lassen. Für geimpfte Gäste gelten die 2Gplus-Regeln wie bei touristischen Übernachtungen. 

Die Pressemitteilung von Patrick Dahlemann, Chef der Staatskanzlei MV, steht hier zum Download zur Verfügung. Damit sollte an diesem Punkt auch Dank des Einsatzes des DEHOGA MV Rechtssicherheit hergestellt sein, auch wenn die FAQs auf der Landesseite noch nicht entsprechend dieser Pressemitteilung umgestellt sind.  

Die Pressemitteilung zur Klarstellung ...

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