Kurzarbeitergeld - Verlängerung kommt

Vor acht Tagen und gerade heute Mittag noch einmal haben wir uns unter anderem an Wirtschaftsminister Meyer und an weitere politischen Entscheidungsträger hier im Land gewandt und auf die derzeitige Situation beim Kurzarbeitergeld verwiesen. Uns erreichten Bescheide der Bundesagentur für Arbeit, wonach Betrieben nach 24-monatigem Bezug ein darüber hinaus gehender Bezug von Kurzarbeitergeld für die Beschäftigten ab dem 28.02.2022 verwehrt wurde. Deutlich haben wir Nachbesserung und eine weitere Unterstützung der Unternehmen gefordert. 

Wir haben dabei darauf verweisen, dass aus unserer Sicht dringender Handlungsbedarf besteht und Hilfe für die betreffenden Unternehmen sowie deren Belegschaften eingefordert. Ansonsten wären an diesem Punkt die bisher in zwei Jahren ausgereichten Hilfen und Unterstützung vergeblich, die bisherigen Bemühungen würden konterkariert. 

Mit großer Erleichterung haben wir soeben die Nachricht über die Medien erhalten, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bis zum 30.06.2022 fortgeführt und die maximale Bezugsdauer von 24 Monate auf 28 Monate heraufgesetzt wird. Auch die Bezuschussung der Ausbildungsvergütungen sowie der Gehälter der Ausbilder bei deren Ausnahme von der Kurzarbeit im Rahmen des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 sollen wieder ermöglicht werden.

Somit haben wir uns wieder einmal, hat Ihr DEHOGA im Land und im Bund erneut erfolgreich für die Durchsetzung der Forderungen gekämpft. Mit dem geplanten Auslaufen aller Erstattungen von SV-Beiträgen zum 31.03.2022 gibt es allerdings unsererseits immer noch Korrekturbedarf an der Kurzarbeitergeld-Regelung. Ihr Verband bleibt auch in diesem Punkt hartnäckig am Ball. 

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