Landesregierung beschließt 2G als Optionsmodell

Bei 2G keine Masken, Vollauslastung ohne Kontaktnachverfolgung dann möglich

Bild: © Bihlmayerfotografie/stock.adobe.com

Wenn bei Events, Buchlesungen, Theatervorstellungen, Diskotheken bislang Geimpfte, Genesene und Getestete (3G-Modell) eingelassen wurden, kann jetzt der Veranstalter festlegen, nur Geimpfte und Genesene (2G-Modell) zuzulassen. Im Gegenzug streicht dann das Kabinett bei Nutzung des 2G-Modells ab Freitag (ab hier soll die neue Verordnung gelten) Hygieneauflagen wie Abstand, Maskenpflicht oder Kontaktbegrenzung. Wie Wirtschaftsminister Harry Glawe (CDU) mitteilte, muss die Veranstaltung mit beim Gesundheitsamt angezeigt werden. Zugangskontrollen sind Pflicht, eine Erfassung der Kontaktdaten nicht, ist aber empfohlen. Für Kinder gibt es Sonderreglungen.

Es war angekündigt und stand zu erwarten. Die Landesregierung hat mit Beschluss von gestern für Veranstaltungen das 2G-Modell als Option eingeführt. Überall dort, wo sonst 3G (geimpft, genesen oder getestet) gilt, kann dann stattdessen das 2G-Modell (nur geimpft und genesen) eingeführt werden. Natürlich ist das Stimmungsbild und sind die Meinung an diesem Punkt unterschiedlich. Und das dürfen sie auch aus guten Gründen sein. Sicher ist: Vor allem für Clubs und Discotheken, für Veranstalter aber auch für Gastronomie und Hotellerie bei Silvester- oder Weihnachtsfeiern bleibt das 2G-Modell wichtig. So schwierig es in unseren Unternehmen ist, Gäste ausschließen zu müssen, so wichtig kann es mit Blick auf das Jahresendgeschäft unter Umständen sein. Wir haben uns mit Kraft dafür eingesetzt, dass wenn ein 2G-Modell kommt, dieses nicht an die Corona-Ampel gekoppelt ist und damit der Wegfall von Beschränkungen (Maske, Abstand, Auslastung, Kontaktnachverfolgung) einhergeht. Mit Erfolg! Das 2G-Modell wurde entsprechend umgesetzt. Wichtig war es uns auch, dass es eine Regelung hinsichtlich der Mitarbeitergeben muss, die bis jetzt nicht geimpft sind. Traut man den Verlautbarungen und Ankündigungen, wird es hier die Ausnahme geben, dass ungeimpfte Mitarbeiter dennoch in einem 2G-Modell arbeiten können, wenn ein gültiger PCR-Test vorliegt. Die nähere Ausgestaltung wird sich aus der Verordnung ergeben, die wir für Freitag erwarten.

Nochmals, dem Grunde nach ist es absolut nicht richtig und daher abzulehnen. Wir mit unseren Betrieben können und dürfen nicht dazu „missbraucht“ werden, politisches Versagen im Zuge der Impfkampagne auszubaden. Eine Impfpflicht darf nicht durch unsere Restauranttüren umgesetzt werden. Wir sind nicht die „Gesundheitspolizei“ des Staates. Wieder einmal werden die Auswirkungen der Corona-Pandemie vornehmlich unserer Branche zur Last gelegt und aufgebürdet. Wir sind grundsätzlich für alle Menschen da! Aber, mit diesem 2G-Modell sind nun Möglichkeiten eröffnet, bestimmte Veranstaltungen mit größeren Teilnehmerkreisen ohne weitere Beschränkungen wirtschaftlich zu planen und durchzuführen. Es ist von daher gut und richtig, dass ein jedes Unternehmen es damit selbst in der Hand hat, wie es mit dieser Option umgehen will. Dass dieser Weg, dass diese Abwägung nicht einfach ist, haben die Erfahrungen aus anderen Bundesländern gezeigt. Bis hin zu persönlichen Anfeindungen und Drohungen reichten die Reaktionen derer, die aufgrund der Nutzung der 2G-Regel draußen bleiben mussten.

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