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- Landesweite Hospitalisierungsrate unter 9
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterschreitet den sechsten Tag in Folge den Hospitalisierungsgrenzwert von 9. Allerdings liegt die landesweite Hospitalisierungsrate immer noch oberhalb von 6, deshalb greift §1f (2). Damit entfällt die 2G-PlusPflicht nicht.
Laut der Corona-Landesverordnung MV gilt damit in den Landkreisen Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Nordwestmecklenburg, Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin die Regelungen der Stufe 3 - orange.
Es gilt in folgenden Bereichen 2G+ (nur Geimpfte und Genesene haben Zugang und müssen zusätzlich einen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen): Innenbereiche in der Gastronomie (Restaurants, Bars, Cafés).
Die landesweite Hospitalisierungsrate liegt nun mehr als 5 Tage unter dem Schwellenwert 9. Damit greift die Rückfalloption aus der aktuellen Corona-Landesverordnung. Dies bedeutet, dass die verschärften Maßnahmen in den Landkreisen Vorpommern-Greifswald, Vorpommern-Rügen, Ludwigslust-Parchim, Nordwestmecklenburg und Landeshauptstadt Schwerin wegfallen und dort wieder geschlossenen Gesellschaften in Nebenräumen der Gastronomie mit bis zu 50 Personen zulässig sind. Allerdings alles dennoch unter der 2G-Plus-Verpflichtung, da die gegenwärtige Einstufung der landesweiten Hospitalisierungsrate bei über 6 - Stufe orange - liegt. In den Landkreisen Rostock, Mecklenburgische Seenplatte und in der Hansestadt Rostock bleibt aufgrund der Hospitalisierungsrate oberhalb des Grenzwertes von 9 bzw. der risikogewichteten Einstufung rot alles so, wie bisher.
Hier geht zur entsprechenden Veröffentlichung des Gesundheitsministeriums.