MV lockert die Testpflicht für Touristen - Verordnung liegt vor

Teilerfolg erzielt - Testpflicht in der Indoor-Gastronomie muss folgen

Unser Austausch und unsere Gespräche in dieser Sache mit der Ministerpräsidentin und dem Wirtschaftsminister haben sich gelohnt. Heute gab es die ersten Erleichterungen. Die Testpflicht in der Hotellerie nach jeweils 72 Stunden fällt weg. Touristen in unseren Betrieben brauchen nun lediglich noch einen negativen Test bei Anreise oder sind nachweislich genesen oder vollständig geimpft.

NEU // NEU // NEU: Während des Aufenthaltes brauchen Gäste keinen negativen Test mehr vorlegen. Die Verpflichtung, dies spätestens alle 72 Stunden zu tun, ist seit dem 17.06.2021 weggefallen. Der Einsatz des DEHOGA MV hat sich damit einmal mehr auch an dieser Stelle für die Branche gelohnt. 

Diesen wichtigen Teilerfolg hat Präsident Schwarz gleich genutzt, um medial nachzuschieben und in einem zweiten Schritt den Wegfall der Testpflicht in der Gastronomie zu fordern. „Der Schritt des Wegfallens der Testpflicht aller 72 Stunden in der Hotellerie ist richtig. Unsere Gäste können nur mit negativem Test oder vollständig geimpft bzw. genesen anreisen. Bei unserer erfreulich niedrigen Landesinzidenz, ist eine Ansteckung im Urlaub vor Ort schwerlich vorstellbar. Der Schritt heute war nicht nur logisch und konsequent, mit Blick auf die tatsächliche Inzidenz und die Verhältnismäßigkeit möglicher Einschränkungen nur zu folgerichtig. In der Entscheidung steckt eine große Entlastung für unsere Gäste und unsere Mitarbeiter. Nun muss es darum gehen auch den notwendigen zweiten Schritt zu gehen. Ich bin mir sicher, dass sich auch der von uns geforderte Wegfall der Testpflicht in der Indoor-Gastronomie bei gleichbleibend niedriger Inzidenz zeitnah umsetzen lässt. Wir werden in jedem Fall weiter daran arbeiten."

Urlaubsgäste bzw. Reisende müssen in Mecklenburg-Vorpommern ab sofort nur noch bei der Anreise einen negativen Corona-Test vorweisen, bzw. genesen oder vollständig geimpft sein. Die Pflicht, sich jeden dritten Urlaubstag erneut testen zu lassen, entfällt - so hat es die Landesregierung beschlossen und verkündet. 

Konkret heißt dies, dass Urlaubsgäste in Mecklenburg-Vorpommern nun nur noch einen negativen Corona-Test bei Anreise vorweisen müssen. Die Folgetest alle 72 Stunden während des Aufenthaltes entfällt. Wie Wirtschaftsminister Glawe heute mitteilte, soll diese Regelung für die Gäste von Hotels, Dauercamper und Zweitwohnungsnutzer gleichermaßen gelten und zwar bereits ab diesem Donnerstag. Hotelgäste, die eine gastronomische Leistung in dem von ihnen gebuchten Hotel nutzen (bspw. Frühstück oder Halbpension) müssen keinen Test nachweisen. 

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