Mecklenburg-Vorpommern streicht die Quarantänepflicht für Urlauber aus innerdeutschen Risikogebieten

Nachdem unser Land, das selbsternannte Tourismusland Nr.1, das einzige Bundesland war, das von einreisenden Gäste aus Risikogebieten nicht nur einen negativen Test verlangte sondern diese Gäste dann zudem in Quarantäne steckte, ist mit der heute durch die Ministerpräsidentin verkündeten Lockerung zumindest die Quarantäne vom Tisch. die Verordnung soll in der nächsten Woche angepasst werden und zum Mittwoch in Kraft treten. 

Für Urlauber in unserem Land reicht damit von kommendem Mittwoch an ein negativer Corona-Test zur Einreise aus, der nicht älter als 48 Stunden ist. Die bislang zusätzlich geforderte Quarantäne von mindestens fünf Tagen und ein folgender zweiter Test entfallen.

Damit fällt zwar die zweite Haltelinie, die grundsätzliche Hürde des ersten Tests zur Einreise - das durch den DEHOGA MV kritisierte Beherbergungsverbot - bleibt aber bestehen. Neben Mecklenburg-Vorpommern gibt es diese Verpflichtung lediglich noch in Sachsen-Anhalt und in Schleswig-Holstein. Alle anderen Bundesländer hatten entweder gar keine Beherbergungsverbote eingeführt bzw. wurden diese ausgesetzt oder gerichtlich gekippt.

Diese Entscheidung wurde heute gegen Mittag im Rahmen einer Pressekonferenz von Ministerpräsidentin Schwesig und Wirtschaftsminister Glawe bekannt gegeben. Zu Wort kamen in der Pressekonferenz auch unser DEHOGA MV Präsident Lars Schwarz sowie der Geschäftsführer des Landestourismusverbandes.

Die Pressekonferenz vom heutigen Tage finden Sie im Facebook-Auftritt der Staatskanzlei hier.

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