Mindestausbildungsvergütung

Bildungsministerium legt Gesetzentwurf zu Mindestausbildungsvergütung und Berufsbachelor vor

Für die Ausgestaltung der Mindestausbildungsvergütung (MiAV) schlägt das BMBF im Kern die Koppelung an den BAFöG-Bedarfssatz für auswärtswohnende Schüler von Berufsfachschulen vor. Für 2020 würde das im 1. Ausbildungsjahr eine MiAV von 504 € bedeuten, 2021 von 554 € und 2022 von mind. 580 €. Bzgl. der neuen Fortbildungsbezeichnungen hatte der DEHOGA sich im Interesse einer Verdeutlichung der Gleichwertigkeit der beruflichen mit der akademischen Bildung immer dafür eingesetzt, dass die bekannten Bezeichnungen „Meister“, „Fachwirt“ etc. durch die Bezeichnung „Bachelor Professional“ ergänzt werden. Motiv für diese Positionierung war auch die bessere Verständlichkeit im Ausland. Der Vorschlag des BMBF geht darüber allerdings weit hinaus und sieht vor, dass die Bezeichnungen auf der zweiten Fortbildungsstufe zwingend mit „Berufsbachelor/in“ beginnen. Zusätzlich kann eine weitere Fortbildungsbezeichnung beigefügt werden. Die Stellungnahmen gegenüber dem Bundesbildungsministerium müssen bereits Anfang der ersten Januarwoche abgegeben werden. (DEHOGA)

Zurück