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- MPK-Beschluss vom 16. Februar - Freedom Day?
Die Regierungschefs von Bund und Ländern haben sich in der heutigen MPK am späten Nachmittag auf einen Stufenplan geeinigt, wie die Corona-Regeln bis 20. März zurückgefahren werden. In einem ersten Schritt betrifft dies private Treffen, ab 4. März sind dann in einem weiteren Schritt Lockerungen in der Gastronomie dran – aus 2G plus wird dann 3G. Auch das Tanzen in Clubs und Diskotheken wird ab 4. März wieder möglich sein – dann unter 2G plus. Darüber hinaus sollen in einem dritten Schritt ab 20. März alle tiefgreifenden Maßnahmen wegfallen.
In dem im Nachgang zur Bund-Länder-Schaltung einberufenen MV-Gipfel, an dem der DEHOGA MV über seinen Präsidenten Lars Schwarz teilgenommen hat, betonte Patrick Dahlemann (Chef der Staatskanzlei), dass Mecklenburg-Vorpommern die getroffenen Beschlüsse auch so umsetzen werden wird. Explizit hat Präsident Schwarz diesbezüglich nachgefragt und die Bestätigung erhalten. Damit wird dann ab dem 4. März in der Gastronomie die 3G-Regel gelten und 2G-Plus der Vergangenheit angehören.
Die Details sollen in den nächsten Wochen in den entsprechenden Task-Force-Runden geklärt und besprochen, danach in Verordnungstext gegossen werden. Hier wird sich der DEHOGA MV wie gewohnt einbringen. „Wir werden uns ganz klar dafür einsetzen, dass das Gastgewerbe die komplette Testpflichtbefreiung bekommt, so wie im letzten Frühjahr bzw. Sommer auch. Bei Clubs und Diskotheken müssen wir noch nacharbeiten und Überzeugungsarbeit leisten. Diese MPK hat zumindest wieder einmal eine für das Gastgewerbe etwas erfreulichere Beschlusslage. Wir warten damit nicht, wie bereits andererseits ins Gespräch gebracht, auf eine 3G-Regel zu Ostern (Mitte April), sondern können schon früher in die Saison starten. Das stimmt mich und mit Sicherheit alle Unternehmerinnen und Unternehmer hoffnungsfroh“, sagte Lars Schwarz nach dem MV-Gipfel.
Bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 sollen die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Danach sollen Basisschutzmaßnahmen wie insbesondere das Tragen medizinischer Masken greifen. Vor jedem Schritt bleibt in beide Richtungen zu prüfen, ob die geplanten Maßnahmen lageangemessen sind.
Der Bundeskanzler und die Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass es auch über den 19. März 2022 hinaus niedrigschwelliger Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bedarf. Aus Sicht der Länder zählen hierzu insbesondere Maskenpflichten in den geschlossenen Räumen von Publikumseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen, das Abstandsgebot, allgemeine Hygienevorgaben, die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus Die Länder bitten den Deutschen Bundestag, die rechtliche Grundlage dafür zu schaffen, dass sie entsprechende Maßnahmen ergreifen können.
DEHOGA MV-Präsident Lars Schwarz: „Wir erwarten die Umsetzung der Beschlusslage eins zu eins. Es muss Schluss damit sein, dass Mecklenburg-Vorpommern die härtesten Beschränkungen und Grundrechtseingriffe hat. Unsere Unternehmen waren nie Pandemietreiber und mussten herhalten, um Druck auf Ungeimpfte auszuüben – mit dem Ergebnis, dass viele Betriebe am Rande ihrer Existenz stehen und ums nackte Überleben kämpfen.“