MV lockert doch erst später!

Nach dem 2. April soll dann einer noch nicht näher definierte Hotspot-Regelung gelten. Ob und wie das Land hier dann reguliert steht noch nicht fest. Allerdings könnten mit niedrigen Grenzwerten neuerliche Beschränkungen und Auflagen drohen. "Gerade mit Blick auf das dann anstehende Ostergeschäft müssen solche Planspiele gestoppt werden. Sollten hier fortdauernde Beschränkungen die Folge sein, droht der Branche der Supergau. Wenn wir ab Ostern nicht unser Geschäft machen können, drehen uns die Kostensteigerungen aus Inflation, Mindestlohnerhöhung und der Energiekrise für immer den Hahn ab", so der Präsident.  

Anders als bislang kommuniziert und in Übereinkunft von Bund und Ländern vereinbart, werden damit die Beschränkungen in MV zum 19. März nicht wegfallen. Der heutigen Sitzung der Taskforce Wirtschaft und Tourismus nach soll die Übergangsregelung bis zum 2. April folgende Dinge festschreiben: 

  • Gastronomie: 3G, Mund-Nase-Bedeckung, Abstand von 1,5 m
  • Beherbergung: 3G (aktuell auch mit Nachtestung aller drei Tage)
  • Diskotheken & Clubs: von 2G-Plus zu 3G, dann allerdings mit Maskenpflicht

Von den vormals versprochen Lockerungen ist damit keine Rede mehr, die Nutzung von lediglich Basisschutzmaßnahmen wird ausgehebelt. Denn, eine Testpflicht Ungeimpfter ist nun wirklich keine Basisschutzmaßnahme. 

Konkrete Details werden sich erst aus dem Verordnungstext ergeben. 

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