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- Neue Begründungspflichten bei Ablehnung von Anträgen auf Teilzeit oder Pflegezeit
Der Bundestag hat gegen Kritik der Arbeitgeber ein Gesetz verabschiedet, mit dem die europäische Richtlinie zur Vereinbarung von Beruf und Privatleben umgesetzt wird. Damit treten vor allem für kleine Unternehmen neue Pflichten in Kraft:
Wir gehen davon aus, dass das Gesetz noch in der Sitzung des Bundesrats am 16. Dezember 2022 gebilligt wird. Es tritt einen Tag nach seiner Verkündung im Gesetzblatt in Kraft.
Der derzeit viel diskutierte sog. Vaterschaftsurlaub wurde mit dem Gesetz nicht umgesetzt. Allerdings hat Bundesfamilienministerin Paus bereits angekündigt, die Einführung einer zweiwöchigen vergüteten Freistellung für den Partner nach der Geburt eines Kindes im kommenden Jahr angehen zu wollen. Aufgrund der weiteren Belastung der arbeitgeberfinanzierten U2-Umlage haben die Arbeitgeber sich bereits gegen diese Ausweitung ausgesprochen.