Neue BGN-Info zur Speisenauslieferung

Durch die Coronapandemie und den Trend zum Homeoffice hat die Auslieferung von Speisen mit Zweirädern und Pkw‘s einen Wachstumsschub erhalten. Das wirkt sich spürbar auf das von der Berufsgenossenschaft BGN erfasste Unfallgeschehen aus. Denn wenn Gastronomen oder Caterer mit eigenen Mitarbeitern liefern, handelt es sich um bei der BGN versicherte Tätigkeiten. Leider ist nicht nur die Anzahl von Unfällen bei Auslieferungsfahrten stark gestiegen, sondern es ist dabei auch eine alarmierende Häufung von schweren und tödlichen Unfällen feststellbar.

Deshalb reagiert die BGN und intensiviert ihre Bemühungen in der Betriebsbetreuung vor Ort. Gleichzeitig ruft sie die betroffenen Betriebe auf, auch selbst präventiv zu handeln. Dazu dient die neu erschienene Arbeits-Sicherheits-Information „Arbeitsbedingungen bei der Auslieferung von Speisen verbessern“ (ASI 10.12.1), die bei der Durchführung der gesetzlich geforderten Gefährdungsbeurteilung unterstützt. Außerdem wurde speziell für die Speisenauslieferung mit dem Zweirad ein sogenanntes Unterweisungskurzgespräch entwickelt, in dem die wichtigsten Informationen, die der Unternehmer den Beschäftigten vermitteln sollte, zeichnerisch dargestellt sind. Das Medium enthält auch ein Suchbild mit 16 Fehlern, damit man überprüfen kann, ob die Inhalte der Unterweisung auch tatsächlich verstanden wurden.

Die ASI 10.12.1 finden Sie hier…

Die Unterlagen zum Unterweisungskurzgespräch finden Sie hier…

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