Neue Corona-Landesverordnung M-V

Damit werden wesentliche Schutzinstrumente wie Maskenpflicht in Innenbereichen, Abstands- und Hygieneregelungen sowie 3G- Erfordernisse für einen Übergangszeitraum bis zum 2. April beibehalten.

Laut Landesregierung gilt zudem, dass in den Bereichen, wo ein 3G-Erfordernis besteht, Veranstalter, Einrichtungen bzw. Betriebe optional auch die 2G-Regel anwenden können. Dann kann entweder die Maskenpflicht entfallen oder auf die Abstandsregelung verzichtet werden.

Diese Corona-Regeln gelten bis zum 2. April 2022 in MV

Eine Maske im Innenbereich muss getragen werden:

  • Im Einzelhandel (auch in Supermärkten)
  • im ÖPNV
  • im Dienstleistungsgewerbe
  • bei körpernahen Dienstleistungen (Frisör, Kosmetik)
  • bei der Nutzung medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Angebote
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen
  • bei Freizeitangeboten (Zoos, Zirkusse, Indoorspielplätze, Hallen- und Spaßbäder)
  • bei der Nutzung kultureller Angebote (Kino, Theater, Museen, Bibliotheken, Chöre, soziokult. Zentren)
  • bei Veranstaltungen
  • beim Besuch von Messen, Spezial- und Jahrmärkten
  • in der Gastronomie auf dem Weg zum Platz
  • im Bereich der touristischen Beherbergung
  • Trauungen und Beisetzungen
  • Versammlungen, religiöse Zusammenkünfte, Sitzungen kommunaler Gremien

3G ist hier erforderlich:

  • beim Besuch der Gastronomie (mit 2G-Option),
  • im Tourismus (bei der Anreise und 2G-Option),
  • bei Veranstaltungen (auch im Außenbereich, jeweils mit 2G-Option)
  • im Kulturbereich (mit 2G-Option),
  • bei der Sportausübung, in Fitnessstudios und Tanzschulen (jeweils mit 2G-Option),
  • bei Freizeitangeboten (mit 2G-Option),
  • beim Besuch von Messen, Jahr- und Spezialmärkten (mit 2G-Option),
  • beim Frisör oder anderen körpernahen Dienstleistungen (mit 2G-Option)
  • in Musikschulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen (mit 2G-Option)

In Diskotheken und Clubs 2G-Plus-Regel ohne Maskenpflicht.

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