Neue DGUV-Regel Küchenbetriebe veröffentlicht

Die Regel fasst die maßgeblichen Informationen und Anforderungen zum Arbeitsschutz aus den einschlägigen

  • staatlichen Vorschriften und Regeln (z. B. Arbeitsstättenrecht, Betriebssicherheits- und Gefahrstoffrecht) sowie
  • Regelwerken der Unfallversicherungsträger

für die Branche zusammen. Die betroffenen Unternehmer, Beschäftigten, die verantwortlichen Personen im Unternehmen sowie die Sicherheits- und Gesundheitsschutzakteure erhalten dieses Kompendium als Leitlinie und Hilfestellung bei der Erfüllung ihrer Aufgaben bzw. Arbeitsschutzverpflichtungen.

Aufbau und Inhalt orientieren sich an den küchentypischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten, dem Produktionsablauf folgend und unter besonderer Berücksichtigung des Unfall- und Belastungsgeschehens. Mit einer praxisnahen Sprache und treffenden Beispielbildern werden „Gute-Praxis“ und Gefährdungssituationen dargestellt. Beispielhafte und konkrete Präventionsmaßnahmen beschreiben zudem praktikable Lösungen für Gefährdungen und Belastungen. Daher bietet diese Regel einen weiteren Nutzen, sie dient zur Unterstützung für die vorgeschriebene Gefährdungsbeurteilung.  

Die neue Branchenregel für Küchenbetriebe löst die Regel „Arbeiten in Küchenbetrieben“ (DGUV Regel 110-002 bzw. -003, frühere Bezeichnung BGR/GUV-R 111) ab. Die bisher im Anhang 1 der Regel „Arbeiten in Küchenbetrieben“ befindliche Beispielsammlung für küchentypische Maschinen und Geräte wird derzeit in eine DGUV Information überführt.

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