Neue Lockerungen für das Gastgewerbe ab 25. Mai 2020

Wie im Rahmen der heutigen Landespressekonferenz bekanntgegeben wurde, dürfen Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften) ihren Betrieb ab dem 25. Mai 2020 bis 23:00 Uhr öffnen.

Familienzusammenkünfte sind ab dem 25. Mai 2020 bis 30 Personen gestattet. Der Gästekreis kann neben der Kernfamilie auch Freunde beinhalten. Ausdrücklich wurde diese Lockerung auch für die Gastronomie bestätigt. Hier muss dann aber die Gesellschaft in einem gesondert Raum bewirtet werden und nicht im eigentlichen Restaurant. Alle weiteren Auflagen (bspw. kein Buffet) haben weiterhin Gültigkeit.

Outdoor-Schwimmbäder oder Pools dürfen ab dem 25. Mai 2020 für Gäste geöffnet werden.

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