News und Update zum Coronavirus

Bereits in der Merkblatt-Fassung vom 28. Februar 2020 hatten wir Sie auf die Förderinstrumente des BMWi hingewiesen. Wir haben sie ins Merkblatt integriert, Sie finden sie zudem auf der Website des Ministeriums (bitte dort etwas nach unten scrollen bis „Unterstützung für Unternehmen“): Bitte informieren Sie sich und beantragen Sie dort im Fall entsprechender Betroffenheit die genannten Förderinstrumente. Teilen Sie uns zudem gerne mit, was funktioniert und was nicht. Wir müssen belastbar wissen, ob diese Förderinstrumente Ihnen in der gegenwärtigen Situation helfen. Wir freuen uns auf Ihre Antworten – bitte direkt an Ingrid Hartges, Hauptgeschäftsführerin des DEHOGA Bundesverbandes, hartges@dehoga.de.

Auch die bislang vorliegenden Ergebnisse unserer Umfrage zu den Auswirkungen der Coronaviruskrise, an der rund 10.000 Betriebe teilgenommen haben, verdeutlichen die massive Betroffenheit der Branche. Wir danken jedem, der teilgenommen hat sehr herzlich! Die Ergebnisse haben wir mit separater Pressemitteilung veröffentlicht.

Der DEHOGA hat in öffentlichen Stellungnahmen und im direkten Kontakt mit der Politik Unterstützung für die betroffenen Betriebe gefordert. Dabei muss es zum einen um schnelle und unbürokratische wie effektive Liquiditätshilfen und Fördermaßnahmen für notleidende Betriebe gehen. Dazu sollten auch steuerliche Entlastungen der gastgewerblichen Betriebe zählen, insbesondere die Einführung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie wäre ein wichtiger Konjunkturimpuls. Zudem haben wir einen stark erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld gefordert mit verbesserten Konditionen, die kurzfristig auf den Weg gebracht werden müssen.

U.a. zählen dazu:

  • Die volle Erstattung (100 Prozent) der vom Arbeitgeber in der Kurzarbeit allein zu tragenden Sozialabgabenlasten in der Kurzarbeit ab dem 1. Monat,
  • der Verzicht auf das Drittelerfordernis,
  • der Verzicht auf negative Arbeitszeitsalden,
  • der Verzicht auf die Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen,
  • die Klarstellung der rückwirkenden Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge ab dem Zeitpunkt des Arbeitsausfalls, nicht erst ab dem Zeitpunkt der Anzeige.

Es wäre elementar wichtig, diese Maßnahmen so schnell wie möglich umzusetzen.

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