Novemberhilfen: Aktueller Stand der Dinge

Die berechtigten Fragestellungen der Hoteliers, Gastronomen und Caterer beziehen sich u.a. auf

  • Antragsberechtigung bei verbundenen Unternehmen und so genannten Mischbetrieben
  • Anrechenbarkeit von bereits erhaltenen Hilfen von Bund oder Ländern, von KfW-Schnellkrediten etc.
  • Festlegung eines fairen Vergleichszeitraums z.B. für Existenzgründer, Betriebsnachfolger oder Betriebserweiterungen
  • Wahlrecht für den Vergleichsmaßstab der Umsatzbetrachtung bei Restaurants: Nur 19%-Umsätze oder alle Umsätze

In den Bundesministerien für Wirtschaft und Finanzen wird mit Hochdruck an der Klärung dieser wichtigen Detailfragen gearbeitet. Wir informieren Sie natürlich kurzfristig, wenn weitere Antworten vorliegen.

FAQ des Bundesfinanzministeriums zu den Novemberhilfen

Das Bundesfinanzministerium hat auf seiner Website hilfreiche Fragen und Antworten rund um die außerordentliche Wirtschaftshilfe Novemberhilfe veröffentlicht. Wer ist antragsberechtigt, wie hoch sind die Zuschüsse und wie werden die Novemberhilfen beantragt – auf diese und andere Fragen finden Sie dort Antworten.

Hier geht es zu den FAQ…

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