Pauschalreiserichtlinie - Hotellerie in Europa droht schwerer Schaden durch Ratsvorschlag

Den Standpunkt des Rates erachtet die Hotellerie als äußerst besorgniserregend. HOTREC appelliert an den Rat, die eigene Position im Rahmen der weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament zu überdenken.

Die Besonderheiten von Angeboten der Hotellerie werden in der aktuellen Ratsposition nicht hinreichend berücksichtigt. Seit jeher bieten Hotels ihren Gästen diverse Zusatzleistungen an, wie z.B. einen Taxitransfer zwischen Hotel und Flughafen, die Nutzung des hoteleigenen Wellnessbereichs, einen Fahrradverleih, Operntickets, etc. Der Ratsvorschlag deklariert nun einige dieser Angebote zur Pauschalreise, was letztlich auch nicht im Interesse des Verbrauchers sein kann. „Sollte die neue Richtlinie diese Leistungen umfassen, müssten viele Hotels entweder den Preis für diese Angebote erhöhen oder sie gar nicht mehr anbieten. In jedem Fall sind Hotels und Verbraucher negativ betroffen“, so Christian de Barrin, Generalsekretär von HOTREC.

Darüber hinaus ist die Definition des Rates zur neu eingeführten Kategorie der „Assisted Travel Arrangements” („Bausteinreisen“) so umfassend, dass selbst auf der Hotelwebsite gesetzte bloße Links zu lokalen kulturellen/touristischen Attraktionen erfasst sind. Dies macht die Aufrechterhaltung solcher Links für viele Hotels unmöglich. Dies sehen die Vertreter anderer touristischer Stakeholder ebenso, wie z.B. die Online Travel Agents (ETTSA), die Vergnügungsparks (IAPP), die Luftverkehrsbranche (IATA) oder der digitale Werbesektor (IAB Europe).

Als Lösungsansatz schlägt HOTREC vor, dass Rat und Parlament sich auf folgende Punkte einigen:

  • Erhöhung des Wertes zur Bestimmung der wesentlichen Nebenleistung in Bezug auf die Definition der Pauschalreise oder Sicherstellung, dass eine Pauschalreise dann nicht vorliegt, wenn kein Transportelement enthalten ist;
  • Auflistung der Nebenleistungen von Hotels, die nicht unter den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen;
  • Überprüfung der Definition „Assisted Travel Arrangement” zur Sicherstellung, dass diese nur bei einem Transfer der Daten des Verbrauchers zwischen den Händlern vorliegt.

Nähere Information dazu wird es auch im Rahmen der Frühjahrssitzung der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe des DEHOGA MV im Vorfeld des Saisonauftaktes der Tourismuswirtschaft geben. Der DEHOGA MV konnte eigens dafür Katharina Theele vom Hotelverband Deutschland als Referentin gewinnen.

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