Re-Start der Gastronomie ab 23. Mai 2021

Gastronomiebetriebe dürfen ab dem 23. Mai 2021 wieder öffnen. Morgen wird es zur diesbezüglichen Verordnung eine Kabinettssitzung geben. Wir erwarten die Veröffentlichung der Verordnung dann für Dienstagabend oder Mittwoch. Vorbehaltlich des genauen Wortlauts der Verordnung sind bisher folgende Details bekannt geworden:

  • Am Tisch dürfen Personen aus zwei Haushalten sitzen, höchstens jedoch 10 Personen. Wir gehen bis dato davon aus, dass eigene Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nicht mitgezählt werden. Innerhalb der Sitz- oder Tischgruppe darf der Mindestabstand unterschritten werden. Diese Regelung gilt für die Innen- und Außengastronomie. 
  • Eine Anwesenheitsdokumentation ist erforderlich (Luca-App), im Innenbereich gibt es zudem eine Reservierungspflicht.
  • Es greift das 3-G-Prinzip - geimpft, getestet, genesen; d.h.:
  • Gäste müssen negativ getestet sein (Schnelltest, PCR-Test, Selbsttest vor Ort). Dieser Test darf nicht älter als 24 Stunden sein. Der politische Raum ist sich bislang einig, dass ein negativer Test (bspw. 18:00 Uhr) dazu berechtigt, am Folgetag bspw. 17:30 Ihr ein Restaurant zu besuchen und dort den Abend zu verbringen.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sind vollständig geimpfte Gäste, deren letzte erforderliche Impfung mindestens 14 Tage zurück liegt.
  • Ausgenommen von der Testpflicht sollen wohl auch genesene Gäste sein, die ein mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegendes positives PCR-Testergebnis auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 vorlegen können.
  • Vollständig geimpfte Personen zählen dann zwar zu den max. 10 Personen am Tisch dazu, dabei spielt dann aber keine Rolle, ob die vollständig geimpfte Person aus einem der zwei sonst möglichen Hausstände stammt. Vorstellbar wäre also in dieser Konstellation ein Kaffeekränzchen von 10 älteren aber vollständig geimpften Damen aus jeweils unterschiedlichen Hausständen an einem Tisch.
  • Wir haben uns hinsichtlich einer Speerstunde vehement gegen eine zeitliche Begrenzung ausgesprochen. Aus dem politischen Raum gingen aber Überlegungen in Richtung 0:00 Uhr.
  • Wir haben uns ebenso stark dafür eingesetzt, dass das Öffnungsszenario ab dem 23. Mai für alle Gastronomiebetriebe gilt, unabhängig davon, ob der Betrieb eher speisen- oder eher getränkegeprägt ist. Hier sollte dann wie im letzten Jahr auf den Sitzplatz abgestellt werden.
  • Im Übrigen sollen die aktualisierten Schutzstandards gelten.

Sobald wir morgen Abend oder am Mittwoch die konkreten Details der Ausgestaltung in Händen halten, kommunizieren wir diese umgehend.

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