„Topf Secret“

Erste vorläufige Gerichtsentscheidungen in Sachen „Topf Secret“ fallen zugunsten der betroffenen Betriebe aus – auch in MV

Da die Gerichte im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzverfahrens den Sachverhalt nur kursorisch prüfen, müssen nun nachfolgend die Gerichte im sogenannten Hauptsacheverfahren den Sachverhalt gründlich prüfen und nach Klärung der offenen Rechtsfragen endgültig über die Herausgabe der Kontrollberichte entscheiden. Auch wenn eine finale Entscheidung zu „Topf Secret“ bisher noch aussteht, zeigen die bisherigen Gerichtsbeschlüsse, dass unsere Bedenken bezüglich „Topf Secret“ berechtigt sind und einer rechtsstaatlichen Klärung bedürfen. Über den weiteren Verlauf werden wir informieren.

Sollten Sie Beratung und anwaltliche Unterstützung brauchen, wenden Sie sich an den DEHOGA Landesverband. Hier erfolgt dann die Vermittlung eines DEHOGA MV-Partneranwaltes.

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