„Topf Secret“

Bislang 26.000 Anträge zu Hygiene-Kontrollergebnissen

In den meisten Fällen erhielten Bürgerinnen und Bürger Auskunft von den Behörden, bei den allermeisten Betrieben mit dem Befund “keine Beanstandungen“. Das hält die beiden Initiativen aber nicht davon ab, in ihrer Pressemitteilung scheinbar willkürlich einzelne Betriebe anzuprangern, bei denen die Lebensmittelkontrolleure Mängel festgestellt hatten.

© DEHOGA/Alois Müller

„Die Vorgehensweise von foodwatch mit der Plattform „Topf Secret“ ist juristisch mehr als umstritten. Für den DEHOGA bestehen erhebliche rechtliche Zweifel, ob der Mitmach-Internetpranger die notwendigen Verfahrensstandards und rechtstaatlichen Grundsätze zur Veröffentlichung von amtlichen Prüfberichten im Internet erfüllt“, erläuterte DEHOGA- Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges noch einmal die Einschätzung des Verbands zu „Topf Secret“. „Auch foodwatch muss anerkennen, dass Unternehmer Grundrechte haben und diese zu wahren sind. Die Macher von „Topf Secret“ müssen respektieren, dass durch Veröffentlichungen der Kontrollberichte unternehmerische Existenzen gefährdet werden können. Es kann nicht sein, dass über „Topf Secret“ mehr und umfangreicher – und dauerhaft – Kontrollergebnisse veröffentlicht werden als durch die zuständigen Behörden, an die zu Recht strenge Auflagen gestellt werden. Dies widerspricht nicht nur dem gesunden Menschenverstand, sondern auch den Ergebnissen des Rechtsgutachtens der renommierten Kanzlei Gleiss Lutz. Der DEHOGA wird nicht zulassen, dass „Topf Secret“ die Grundrechte der Unternehmer außer Acht lässt. Auch foodwatch hat sich an rechtsstaatliche Prinzipien zu halten. Es bedarf dringend einer höchstrichterlichen Klärung und einer gesetzlichen Klarstellung. Erste Entscheidungen im einstweiligen Rechtschutzverfahren zeigen, dass die von uns vorgetragenen Bedenken Substanz haben.“ (DEHOGA)

Zurück