Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden

Abschlagszahlungen noch im Februar geplant

Die Antragstellung erfolgt wie bei den vorherigen Hilfen über „prüfende Dritte“. Die Antragsfrist für die Überbrückungshilfe III endet am 31. August 2021.

Mehr Informationen rund um die Überbrückungshilfe III und die Antragstellung finden Sie hier…
Die ersten Abschlagszahlungen für die Überbrückungshilfe III  könnten noch im Februar erfolgen. Das zumindest sieht ein Dokument für die heutigen Bund-Länder-Beratungen vor. Die Abschlagshöhe soll danach bis zu 100.000 Euro monatlich betragen.

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