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- Überbrückungshilfe IV: Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen bis Ende Februar verlängert
Lange haben wir uns intensiv dafür eingesetzt, nun kam die positive Nachricht: Die Sonderregelung zur Antragsberechtigung bei freiwilligen Schließungen in der Überbrückungshilfe IV sind unverändert bis Ende Februar verlängert worden. Die entsprechende Anpassung der Überbrückungshilfe IV-FAQ ist bereits erfolgt (s. Frage 1.2).
Die wichtigsten Bestandteile der Regelung sind weiterhin: