Urheberrecht

MPLC mahnt Hotels wegen Filmwiedergabe auf den Hotelzimmern ab

MPLC beruft sich hierbei auf Filmurheberrechte, die sie von angeblich über 900 Filmstudios, insbesondere von US-amerikanischen Filmherstellern wie Warner Brothers, Walt Disney, Paramount Pictures, 20th Century Fox, Universal Pictures, Sony Pictures etc., übertragen bekommen habe. Die Jahrespreise liegen bei bis zu 900 Euro netto pro Fernseher bzw. für die gesamte Filmnutzung.

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Der DEHOGA wie auch die Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) erheben ernsthafte Zweifel vor allem am behaupteten Umfang der Rechte im Hinblick auf die Wiedergabe von Fernsehsendungen. Die dabei relevanten Rechtsfragen sind weder durch die Aufsichtsbehörde noch durch die Gerichte geklärt. Bei der Wiedergabe von Filmen mittels Bildtonträger (z.B. DVDs) hingegen dürfte MPLC vermutlich die entsprechenden Rechte besitzen. Zur Überprüfung bietet MPLC hierzu eine „Filmtitelsuche“ auf ihrer Internetseite an. In der dort eingestellten Datei ist ein Großteil der MPLC-Filme hinterlegt. Bis dato hat der DEHOGA keine Veranlassung gesehen, einen Gesamtvertrag mit MPLC (die Filmurheberrechte geltend machen) abzuschließen. In den Verhandlungen ging es schwerpunktmäßig um die Wiedergabe von Filmen/Spielfilmen, z.B. in Gaststätten oder Hotelbars.

Vor wenigen Tagen hat MPLC nun ein Hotel abgemahnt, weil dort ein Film aus dem vermeintlichen MPLC-Repertoire auf dem Hotelzimmer wiedergegeben wurde. Auch diese Forderung wurde in den Tarifverhandlungen von MPLC angesprochen, von uns allerdings vor dem Hintergrund der jüngsten BGH-Rechtsprechung (Urteil Hotel Königshof) als völlig abwegig zurückgewiesen. Wir sehen in dieser Nutzung keine öffentliche Wiedergabe, sondern eine (bereits lizenzierte) Kabelweitersendung.

MPLC hält hingegen an seiner konträren Rechtsauffassung fest und hat bisher nach unserem Kenntnisstand 3 Abmahnungen gegen Hotels ausgesprochen und weitere Abmahnungen angekündigt. In 2 der 3 Abmahnungen wurde bereits unserer externer Urheberrechtsanwalt beauftragt und entsprechende Schutzschriften bei Gericht hinterlegt.

Ungeachtet dessen versuchen wir die strittige und für die gesamte Hotellerie sehr bedeutsame Rechtsfrage schnellstmöglich gerichtlich zu klären. Leider zeigt sich MPLC wenig kompromissbereit und hat ein Musterverfahren bis dato abgelehnt. Es steht daher zu befürchten, dass mehrere Verfahren parallel geführt werden müssen.

Achtung: Der Fall hat enorme Brisanz! Sollte MPLC eine einstweilige Verfügung beantragen (und bekommen), könnte ein TV-Verbot auf dem Hotelzimmer ausgesprochen werden, ggfls. bis zum Ende des Hauptsacheverfahrens (d.h. unter Umständen mehrere Jahre!). Vor diesem Hintergrund bitten wir alle abgemahnten Hotels, sich beim DEHOGA Bundesverband zu melden (RA Stephan Büttner, buettner@dehoga.de, Tel. 030 – 72 62 52 28), damit schnellstmöglich eine individuelle Verteidigungsstrategie entwickelt werden kann. (DEHOGA)

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