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Wie der Minister für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern informierte, wird das Ministerium zukünftig ab Juni 2014 auf der Homepage des Landesamtes für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) Graphiken zur branchenbezogenen Risikoeinstufung von Lebensmittelunternehmen darstellen.
Die amtlichen Lebensmittelüberwachungsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte wurden bereits letztes Jahr durch das Ministerium beauflagt, die Hygienebewertung folgender Kriterien
den Lebensmittelunternehmen bei planmäßigen Vor-Ort-Kontrollen in Form eines Punktestandes bekannt zu geben. Für die einzelnen Kriterien werden dabei Punkte für Abweichungen (Hygienepunkte 0 bis 80) vergeben, wobei eine niedrige Punktzahl die zuverlässige Einhaltung der Rechtsvorgaben bedeutet.
Minister Backhaus wird nun im Zuge der öffentlichen Vorstellung des „Verbraucherfokus MV“ Ende Juni eine branchenbezogene Auswertung der Kontrollergebnisse und deren Punktestände geben und darauf hinweisen, dass der Endverbraucher zukünftig die Möglichkeit hat, den Lebensmittelunternehmer direkt nach seinem Punktestand zu fragen.
Aufgrund unterschiedlicher Kontrollfrequenzen (bis zu 3 Jahren bei bestimmten Betriebs-arten und Risikobewertung), verfügt möglicherweise noch nicht jeder Lebensmittel-unternehmer über die von ihm erreichte aktuelle Punktezahl.
Um die Betroffenheit der Branche gegenüber dem Ministerium deutlich machen zu können, bitte ich Sie darum, den beigefügten Faxvordruck an den DEHOGA MV unter 0385/59 255 20 oder gerne auch per Mail unter sekretariat@dehoga-mv.de bis zum 30. Mai 2014 zurück zu senden.
Zudem will der Bundesernährungsminister, Christian Schmidt, das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) konkretisieren, um eine Grundlage für Transparenzsysteme zu schaffen.
Im Rahmen der Verbraucherministerkonferenz, die unlängst in Rostock stattfand, kündigte Schmidt an, dass sein Ministerium in Kürze eine Rechtsgrundlage auf den Weg bringen werde, damit die Behörden der Länder die Öffentlichkeit rechtssicher über Verstöße gegen das Lebensmittelrecht informieren können, auch wenn keine Gesundheitsgefahr besteht. „Die Verbraucher haben ein Anrecht auf Transparenz, dies schafft Vertrauen. Wir erarbeiten derzeit einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Konkretisierung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches. Dabei berücksichtigen wir die Erfahrungsberichte der Länder sowie die ergangenen gerichtlichen Entscheidungen“, so Schmidt.
Dabei hatte unter anderem Schleswig-Holsteins Wirtschaftsminister, Reinhard Meyer (SPD), der auch für das Thema Verbraucherschutz zuständig ist, Pläne für eine Hygieneampel im Vorfeld der Konferenz kritisiert: „Mit den personellen und finanziellen Ressourcen der Städte und Länder ist die Vergabe und notwendige regelmäßige Nachkontrolle von grünen, gelben oder roten Punkten durch Behörden nicht zu leisten. Wir laufen Gefahr Gastronomiebetriebe selbst dann dauerhaft an den Pranger zu stellen, wenn die Firmen die festgestellten Mängel nach einer Kontrolle rasch wieder behoben haben.“ Damit sprach er auch einen der zentralen Kritikpunkte des DEHOGA hinsichtlich Hygieneampel und sonstiger Transparenzmodelle an. In dieser Frage gilt es auch zu bedenken, dass bereits sechs Oberverwaltungsgerichte die derzeitige Veröffentlichungspraxis nach § 40 Abs. 1a LFGB als nicht zulässig eingestuft haben. In Folge haben bereits die meisten Bundesländer diese Vorschrift außer Vollzug gesetzt.