Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und der Quarantäne-Verordnung

Die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV veröffentlicht. Das Einreiseverbot für Personen, die aus einem innerdeutschen Risikogebiet anreisen und über eine verbindliche Buchung für mindestens eine Übernachtung in Beherbergungsbetrieben des Landes Mecklenburg-Vorpommern verfügen, wurde aufgehoben.

Außerdem wurde die Quarantäneverordnung MV geändert. So müssen jetzt nur noch Personen, die aus einem innerdeutschen besonders betroffenen Gebiet (mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen) einreisen und Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen, sich in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft begeben und die für sie zuständige Gesundheitsbehörde kontaktieren. Quarantäneverpflichtung für alle Gäste aus innerdeutschen Risikogebieten ist damit aufgehoben und gilt nur im Fall von auftretenden Symptomen. 

Die Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Lockerungs-LVO MV und der Quarantäneverordnung MV findet man hier...

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