Was gilt ab 28.12.2021? Landesweit gilt Ampelstufe Rot+

Durch das mit der letzten Verordnungsänderung erfolgte Vorziehen von Untersagungen von Warnstufe Rot+ nach Stufe Rot gelten seit dem 27.12.2021 bereits folgende Verbote. Der Betrieb, Publikumsverkehr bzw. Zuschauende in:

  • Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser
  • Chöre und Musikensembles
  • Freizeitparks, Indoor-Spielplätze
  • Zirkussen
  • Innenbereiche von Zoos, Tierparks, botanischen Gärten,
  • Innenbereiche von Museen und Ausstellungen
  • Volksfeste, Spezialmärkte
  • Schwimm- u. Spaßbäder (außer Schwimmkurse, Schwimmunterricht, vereinsbasierter Sport in geschlossenen Übungsgruppen, Nutzung interner Anlagen durch Gäste von Beherbergungsbetrieben)
  • Tanzschulen
  • (Sport-)Veranstaltungen mit Zuschauenden bzw. mit Publikumsverkehr innen und außen
  • geschlossene Gesellschaften in Gaststätten
  • tourismusaffine Dienstleistungen (innen, mit Ausnahme von Busveranstaltungen)
  • soziokulturelle Zentren

Zusätzlich gilt laut Gesundheitsministerium MV nun auch das Verbot in den Bereichen: Prostitution, Glücksspiel und Busreisen.

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