Weitere Lockerungen für Gaststätten per Verordnung bestätigt

Zweite Verordnung der Landesregierung MV zum Übergang nach den Corona-Schutz-Maßnahmen

Danach dürfen Gaststätten im Sinne des § 1 Absatz 1 Nummer 2 des Gaststättengesetzes (Speisewirtschaften) ab dem 25. Mai 2020 Gäste ab 6 Uhr bis längstens 23 Uhr Gäste bewirten.

Weiterhin können in Gaststätten Zusammenkünfte aus familiären Anlässen als geschlossen Gesellschaft ab dem 25. Mai 2020 mit bis zu 30 Personen in separaten Räumlichkeiten durchgeführt werden. Die bereits geltenden hygienischen Rahmenbedingungen sind einzuhalten.

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