Weitere Lockerungsmaßnahmen - Corona-Lockerungs-LVO MV und Änderung der Quarantäneverordnung

Öffnungszeiten Gastronomie

Gastronomische Betriebe (Schank- und Speisewirtschaften) können zukünftig in der Zeit zwischen 06:00 Uhr morgens bis 02:00 Uhr in der Nacht öffnen.

Veranstaltungen

Veranstaltungen sind zukünftig in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen (in begründeten Ausnahmen bis 400 Personen) und im Freien mit bis zu 500 Personen (in begründeten Ausnahmen mit bis max. 1.000 Personen) erlaubt.

Feierlichkeiten aus familiären Anlässen

Bei Feiern aus familiärem Anlass darf zukünftig getanzt werden. Gegebenenfalls ist die Öffnungszeit der normalen Gastronomie für diese Feiern nicht bindend und kann verlängert werden.

Buffets

Aus der Sitzung des Corona-Kabinetts erreichte uns die frohe Botschaft, dass Buffets auch zur Selbstbedienung unter den Vorgaben und Auflagen unseres Vorschlages erlaubt sind. Den Vorschlag finden Sie in der Anlage. Damit gibt es dann spürbare Erleichterungen bei Feiern und beim Frühstücksbuffet.

Messen

Zukünftig werden auch wieder Messen erlaubt sein. Hier gilt die bereits bekannte Flächenbegrenzung des Einzelhandels (1 Besucher pro 10 m²). Insgesamt sind dann Messen mit bis zu 200 Personen (in begründeten Ausnahmen bis 400 Personen) und im Freien mit bis zu 500 Personen (in begründeten Ausnahmen mit bis max. 1.000 Personen) erlaubt.

Reisebusse

Per Reisebus dürfen zukünftig Tagesgäste nach Mecklenburg-Vorpommern reisen. Die Busse dürfen voll ausgelastet sein, ein Abstandgebot im Bus gilt nicht. Reisende im Bus müssen allerdings namentlich erfasst werden und zusätzlich während der Fahrt ein Mund-Nasen-Schutz tragen. Weitehin untersagt ist das Einreisen von Tagestouristen (Individualverkehr).

Nähere Details regelt die Verordnung nebst den integrierten Anlagen (Gültigkeit bis zum 13. August 2020). 

Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes

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