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Kommunalaufsicht kann die Schweriner Bettensteuer nicht ablehnen

Anlässlich des Bekanntwerdens eines Gutachtens, in Auftrag gegeben durch das Innenministeriums des Landes, hinsichtlich des Antrages auf Einführung einer Übernachtungssteuer auf Beherbergungsleistungen in der Stadt Schwerin und der daraus resultierenden Einschätzung, dass die “Bettensteuer” eine zulässige örtliche Aufwandsteuer darstellt und eine derartige Steuer nicht versagt werden kann, sagt Guido Zöllick

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