Die Tourismusbranche Mecklenburg-Vorpommern ist mit intensiver Vorbereitung, hoher Verantwortung und Vorbildwirkung durch die Corona-Krise gegangen. Sie hat dem Gesundheitsschutz höchste Priorität eingeräumt. Sie hat Maßstäbe gesetzt und es geschafft, einen Teil der für das Land elementaren Branche wieder in Betrieb zu bringen und Perspektiven für Mitarbeiter*innen und Unternehmen zu geben. Sie hat zudem bewiesen, dass die angewandten Schutzstandards und Hygienekonzepte eine Ausbreitung des Corona-Virus verhindern können und Tourismus in Corona-Zeiten mit großer Sicherheit möglich ist. Ein aus dem MV-Tourismus rührendes Ausbruchsgeschehen hat es bisher trotz des Besuchs von rund fünf Millionen Übernachtungsgästen seit Mai 2020 nicht gegeben. Dies hat die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung als eine wesentliche Voraussetzung für erfolgreichen Tourismus wieder erhöht und das Vertrauen gestärkt.
(Rostock, 16. September 2020) Seit dem 15. September 2020 können Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Erstattungen für Sonderzahlungen für Beschäftigte beantragen, die zwischen April und September diesen Jahres in Kurzarbeit waren und nun wieder mit der üblichen Stundenzahl an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Dazu sagt Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV): „Wir begrüßen die Neustart-Prämie für Beschäftigte, die durch die Corona-Krise große finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten. Gerade das Gastgewerbe war in Mecklenburg-Vorpommern eine der am meisten von Kurzarbeit betroffenen Branchen. Dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Stelle zusätzliche Unterstützung und Wertschätzung erfahren, ist richtig und wichtig.“
Auch nach Wiedereröffnung stehen über 50 Prozent der Betriebe mit dem Rücken an der Wand // Hinter jedem einzelnen Betrieb stecken Schicksale von Unternehmerfamilien und deren Mitarbeitern // Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind dringend notwendig
(Rostock, 20. Juli 2020) Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erfordert ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb seit dem 1. Januar 2020, dass jede elektronische Kasse und die damit einhergehende digitale Aufzeichnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die Nichtbeanstandungsfrist zur Umsetzung seitens des Bundesfinanzministeriums läuft zum 30. September aus. Nun hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Frist zur Umsetzung coronabedingt bis zum 31. März 2021 verlängert.
Die Lage der Clubs und Diskotheken in Mecklenburg-Vorpommern ist dramatisch. Coronabedingt ist dieses Bran-chensegment seit Mitte März bis zum heutigen Tag geschlossen. „Clubs und Diskotheken waren nicht nur die ersten, die schlie-ßen mussten, sondern werden auch die letzten sein, die wieder an den Markt gehen. Diesen Unternehmen steht das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals“, sagt Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV), und fordert als Interessenvertreter der gesamten Branche hier eine schnelle Öffnungsperspektive von der Landespolitik.