Pressemitteilungen

Neustart-Prämie für Beschäftigte nach Kurzarbeit // Entlastung für Belegschaften im Gastgewerbe // Positives Signal zur Abmilderungen von Härten durch Kurzarbeit

(Rostock, 16. September 2020) Seit dem 15. September 2020 können Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern Erstattungen für Sonderzahlungen für Beschäftigte beantragen, die zwischen April und September diesen Jahres in Kurzarbeit waren und nun wieder mit der üblichen Stundenzahl an ihren Arbeitsplatz zurückkehren. Dazu sagt Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes / Landesverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (DEHOGA MV): „Wir begrüßen die Neustart-Prämie für Beschäftigte, die durch die Corona-Krise große finanzielle Einschnitte hinnehmen mussten. Gerade das Gastgewerbe war in Mecklenburg-Vorpommern eine der am meisten von Kurzarbeit betroffenen Branchen. Dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an dieser Stelle zusätzliche Unterstützung und Wertschätzung erfahren, ist richtig und wichtig.“

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DEHOGA MV Präsident Schwarz warnt: „Wir dürfen uns nicht täu-schen lassen! Wir haben lediglich eine saisonale Verschnaufpause! // Trotz Sommersaison kämpft das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern um das nackte Überleben!

DEHOGA MV Präsident Schwarz warnt: „Wir dürfen uns nicht täu-schen lassen! Wir haben lediglich eine saisonale Verschnaufpause! // Trotz Sommersaison kämpft das Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern um das nackte Überleben!

Auch nach Wiedereröffnung stehen über 50 Prozent der Betriebe mit dem Rücken an der Wand // Hinter jedem einzelnen Betrieb stecken Schicksale von Unternehmerfamilien und deren Mitarbeitern // Weitere Unterstützungsmaßnahmen sind dringend notwendig

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Richtiger Schritt verschafft Luft in schweren Zeiten // DEHOGA MV begrüßt Verlängerung der Nichtbeanstandungsfrist

(Rostock, 20. Juli 2020) Nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen erfordert ein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb seit dem 1. Januar 2020, dass jede elektronische Kasse und die damit einhergehende digitale Aufzeichnung durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die Nichtbeanstandungsfrist zur Umsetzung seitens des Bundesfinanzministeriums läuft zum 30. September aus. Nun hat das Land Mecklenburg-Vorpommern die Frist zur Umsetzung coronabedingt bis zum 31. März 2021 verlängert.

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Blanke Existenznot bei Clubs und Diskotheken // Branchensegment noch immer komplett geschlossen

Die Lage der Clubs und Diskotheken in Mecklenburg-Vorpommern ist dramatisch. Coronabedingt ist dieses Bran-chensegment seit Mitte März bis zum heutigen Tag geschlossen. „Clubs und Diskotheken waren nicht nur die ersten, die schlie-ßen mussten, sondern werden auch die letzten sein, die wieder an den Markt gehen. Diesen Unternehmen steht das Wasser sprichwörtlich bis zum Hals“, sagt Lars Schwarz, Präsident des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes Mecklenburg-Vorpommern (DEHOGA MV), und fordert als Interessenvertreter der gesamten Branche hier eine schnelle Öffnungsperspektive von der Landespolitik.

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Wie die Service-Plattform „Randnotiz“ das Gastgewerbe in MV unter-stützt // Digitale Erfassung der Gästedaten // Digitale Speisekarten // Webbasierte-Nutzung durch den Gast

(Rostock, 29. Mai 2020) Der DEHOGA MV hat in einem Gemeinschaftsprojekt mit dem Rostocker Software-Unternehmen Altow Digital Innovation eine digitale Lösung zur Erfassung von Gästedaten im Zuge der Hygiene-Auflagen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie entwickelt. Die Nutzung der Software ist dabei für die Zeit der Corona-Krise für alle Gastronomen kostenlos. Als Benefit ist die digitale Nutzung von Speisekarten durch den Gast möglich.

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