Mehrwertsteuer – Entfristung der Absenkung der Mehrwertsteuer für Gastronomie

Bild: © chika_milan/stock.adobe.com

Die Reduzierung der Mehrwertsteuer für Speisen in Restaurants ab 1. Juli 2020 bis nunmehr zum 31. Dezember 2022 war richtig, wichtig und ein mutmachendes Signal nach dem ersten Lockdown im Frühjahr 2020. Die Entscheidung gab der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern nicht nur Mut, sondern schaffte Perspektiven für die Zeit, wo Umsätze wieder möglich waren.

Keine Frage, die Mehrwertsteuersenkung hilft den Unternehmern mit relevanten Speisenumsätzen, die Folgen der Pandemie besser zu bewältigen. Die Maßnahme stellt zudem die überfällige steuerliche Gleichbehandlung von Essen dar, egal wo und wie es verzehrt wird.

Allerdings wirkten bislang die positiven Effekte der Mehrwertsteuersenkung nur in den wenigen Monaten der Öffnung, wegen Abstandsregelungen und Kapazitätsbegrenzungen auch nur begrenzt. Zudem nutzt diese Entscheidung bislang nur speisegeprägten Betrieben, getränkegeprägte Unternehmen wie Clubs, Diskotheken, Livespielstätten und Szenebars sind außen vor.

Bedenkt man, dass gerade diese Branchensegmente ganz besonders lange unter Zwangsschließungen zu leiden hatten und eine zusätzliche wirtschaftliche Stärkung dringend brauchen, gilt es, die Mehrwertsteuersenkung zu entfristen sowie die Einbeziehung der Getränke und der Eintrittsgelder für Clubs und Diskotheken auf die politische Agenda zu setzen.

Auch dieses grundsätzlich bundespolitische Thema hat enorme Relevanz für Mecklenburg-Vorpommern. Im Tourismusland Nr. 1 ist das Gastgewerbe mit der Gastronomie als tragende Säule die touristische DNA des Landes. Ohne herzliche und gelebte Gastfreundschaft mit Kulinarik und Kultur wird es in Mecklenburg-Vorpommern keinen relevanten Tourismus geben. Von daher gilt es seitens des Landes, hier die Gastgeber zu unterstützen, wirtschaftlich zu stärken und entsprechende Initiativen auf Bundesebene zu unterstützen bzw. selbst anzustoßen. Die Entfristung der Mehrwertsteuersenkung für Speisen unter Einbeziehung von Getränken und den Eintrittsgeldern für Clubs und Diskotheken ist in der Umsetzung einfach, Bedarf keiner neuen zusätzlichen Instrumente oder Programme und würde allen Teilen der Gastronomie vom ersten Moment an helfen, die Auswirkungen der Krise zu überwinden. Ein Absenkung in diesem Bereich würde sofort und unmittelbar bei den Unternehmen ankommen und wirken.

Unsere Fragen an die Kandidatinnen und Kandidaten...

  • Treten Sie für die wirtschaftliche Sicherung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ein und befürworten die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants?
  • Setzen Sie sich für die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz ein, um die durch die Zwangsschließung ganz besonders betroffenen getränkegeprägten Unternehmen nachhaltig zu stärken?
  • Unterstützen Sie die Forderung, den einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Eintrittsgelder in Clubs und Diskotheken einzuführen, um die kulturelle Vielfalt im Land zu sichern?

Die Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten...

Treten Sie für die wirtschaftliche Sicherung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ein und befürworten die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants?

Treten Sie für die wirtschaftliche Sicherung der Gastronomie in Mecklenburg-Vorpommern ein und befürworten die Entfristung des reduzierten Mehrwertsteuersatzes für Speisen in Restaurants?

  SPD CDU DIE LINKE AfD GRÜNE FDP
JA 0 9 10 1 1 16
NEIN 0 0 1 0 2 0
??? 0 0 0 0 0 0

 

 

 

 

SPD keine Angabe bei JA oder NEIN (siehe freie Antworten)
Setzen Sie sich für die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz ein, um die durch die Zwangsschließung ganz besonders betroffenen getränkegeprägten Unternehmen nachhaltig zu stärken?

Setzen Sie sich für die Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Mehrwertsteuersatz ein, um die durch die Zwangsschließung ganz besonders betroffenen getränkegeprägten Unternehmen nachhaltig zu stärken?

  SPD CDU DIE LINKE AfD GRÜNE FDP
JA 0 8 10 1 0 3
NEIN 0 0 0 0 3 13
??? 0 1 1 0 0 0

 

 

 

 

SPD keine Antwort bei JA oder NIN (siehe freie Antworten)
Unterstützen Sie die Forderung, den einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Eintrittsgelder in Clubs und Diskotheken einzuführen, um die kulturelle Vielfalt im Land zu sichern?

Unterstützen Sie die Forderung, den einheitlichen reduzierten Mehrwertsteuersatz für Eintrittsgelder in Clubs und Diskotheken einzuführen, um die kulturelle Vielfalt im Land zu sichern?

  SPD CDU DIE LINKE AfD GRÜNE FDP
JA 0 8 9 1 2 13
NEIN 0 0 2 0 1 2
??? 0 1 0 0 0 1

 

 

 

 

SPD keine Antwort bei JA oder NEIN (siehe freie Antworten)
Freie Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten...

Freie Antworten der Kandidatinnen und Kandidaten...

"Frage 2 und 3 muss erst diskutiert werden."
Waldmüller, Wolfgang (CDU)

"Wenn ich ein Stück Kuchen kaufe 7%, wenn ich es im Café esse 19%, diese Diskrepanz kann ich nicht verstehen. Ein reduzierter Satz für das Gastgewerbe und alle Kultureinrichtungen kann ich nur befürworten."
Hebert, Joachim (CDU)

"Ich befürworte die dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Gastgewerbe und auch die Reduzierung desselben in der durch die Pandemie ohnehin gebeutelten Clubs und Diskotheken."
Eisbrenner, Tino (parteilos für DIE LINKE.)

"Der reduzierte Mehrwertsteuersatz sollte für alle Lebensmittel gelten auch für Getränke. Bei den Eintrittspreisen von Clubs und Diskotheken sollte die Höhe des Mehrwertsteuersatzes kein Kriterium für den Besuch von Gästen sein."
 Latendorf, Armin ((DIE LINKE.)

"Ich befürworte eine dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes im Gastgewerbe. Damit würden Spielräume für die Unternehmen frei, die Bezahlung der Beschäftigten weiter zu verbessern und notwendige Investitionen anzuschieben. Auch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes für Eintrittsgelder in den durch die Pandemie gebeutelten Clubs und Diskotheken wird von mir unterstützt."
Foerster, Henning (DIE LINKE.)

"Ich befürworte eine dauerhafte Absenkung der Mehrwertsteuer auch bei Eintrittsgeldern, daraus folg aber bessere Bezahlung der Beschäftigten."
Müller, Hans (DIE LINKE.)

"Klares ja in allen Punkten, um den Umsatz in der Gastronomie anzukurbeln."
Bühring, René (parteilos für DIE LINKE.)

"In Angesicht der der stark gebeutelten Gastronomie- und Kulturlandschaft sind die genannten Mittel zu begrüßen und sind von mir befürwortet."
Zenker, Kevin (DIE LINKE.)

"Ich unterstütze eine dauerhafte Absenkung des Mehrwertsteuersatzes. Außerdem ist es richtig, dass auch für Clubs und Diskotheken der reduzierte Satz gilt."
Kröger, Eva-Maria (DIE LINKE.)

"Ich bin für die dauerhafte Senkung des Mehrwertsteuersatzes. Zumal, wenn es am Ende zur Verbesserung der Verdienstsituation der Beschäftigten führt und es hilft, Investitionen anzuschieben."
Rabethge, Detlef (DIE LINKE.)

"Die AfD will unsere Unternehmen von den viel zu hohen Steuern und Abgaben entlasten. Wir brauchen eine umfassende Unternehmenssteuerreform mit einer deutlichen Senkung der Steuersätze. Im Gastrobereich gehört dazu auch dringend die dauerhafte Senkung der Mehrwertsteuer. Das hilft gerade in schwierigen Corona-Zeiten und unterstützt den Erhalt von gastronomischen Angeboten auch auf dem Land."
 Federau, Petra (AfD)

"Einheitliche Regeln sind zu begrüßen und schaffen Planungssicherheit. Getränke pauschal in Gastronomiebetrieben zu einem anderen Steuersatz anzusiedeln schafft steuerliche Unordnung."
Wendtland, Christoph (B90/Die Grünen)

"Eine dauerhafte Anwendung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes scheint mir nicht geeignet, die Gastronomie wirtschaftlich zu sichern, da hiervon überwiegend die großen und umsatzstarken betriebe profitieren – kleinere Betriebe jedoch nur sehr eingeschränkt."
Dr. Bull, Klaus-Michael (Bündnis90/Die Grünen)

"Nicht zu viele Ausnahmen und Splittungen der Mehrwertsteuer. Getränke unterliegen beim Ankauf dem Regelsteuersatz der als Vorsteuer abgezogen werden kann."
Tackmann, Dietmar (FDP)

"Die administrativ aufwendige Trennung in Verzehr an Ort und Stelle oder Außerhausgeschäft ist bürokratisch und sollte endlich beseitigt werden. Getränke unterliegen beim Ankauf grundsätzlich dem Regelsteuersatz, der als Vorsteuer abgezogen werden kann. Insofern wäre ein reduzierter Steuersatz beim verkauf unsystematisch. Angebot von Clubs und Diskotheken entsprechen grundsätzlich auch meinem Verständnis von Kunst und Kultur und somit wäre der Zugang zum ermäßigten Steuersatz gegeben. Der BFH hat mit Urteil vom 18.08.2005 entschieden, dass auch Technoveranstaltungen unter Einsatz von bereits auf Tonträgern existierenden Musikstücken unter den ermäßigten Satz fällt."
Fellmann, Leonhard-Maximilian (FDP)

"Trennung von Verzehr vor Ort oder außer Haus ist zu aufwendig. Das müsste vereinfacht werden. Einbeziehung der Getränke in den reduzierten Steuersatz wäre meines Erachtens ebenfalls zu umständlich, da beim Einkauf der volle Mehrwertsteuersatz abgezogen wird."
Martinec, Verena (FDP)

"Die administrativ aufwendige Trennung in Verzehr an Ort und Stelle oder Außerhausgeschäft ist bürokratisch und sollte beseitigt werden. Getränke unterliegen beim Einkauf grundsätzlich dem Regelsteuersatz, der als Vorsteuer abgezogen werden kann. Insofern wäre ein reduzierter Steuersatz beim Verkauf unsystematisch. Clubs und Diskotheken sind für mich Kunst + Kultur und daher ermäßigungsrelevant."
Renger, Mirko (FDP)

„Wie bekannt ist, hat der SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz erklärt, dass nach seiner Auffassung die Mehrwertsteuersenkung im Gastgewerbe dauerhaft beibehalten werden soll. Diese Aussage wurde bereits öffentlich durch die Ministerpräsidentin Manuela Schwesig unterstützt.“
SPD-Landesverband MV für alle Kandidatinnen und Kandidaten