Aktualisiertes Merkblatt: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Muster für eine Barrierefreiheitserklärung verfügbar

Aufgrund verschiedener Anfragen aus Mitgliederkreisen haben wir das Merkblatt zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz aktualisiert und ein Muster für eine Barrierefreiheitserklärung entworfen.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz DEHOGA MV
© Bilal Ulker/stock.adobe.com

Die Barrierefreiheitserklärung muss von allen Betroffenen individuell erstellt und auf der Webseite veröffentlicht werden. Das Muster dient daher lediglich zur Vorlage für individuelle Erklärungen.

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz werden zum ersten Mal private Wirtschaftsakteure, also auch alle Gastronomen und Hoteliers, dazu verpflichtet, Barrierefreiheitsanforderungen einzuhalten, wenn ihre Produkte oder Dienstleistungen in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen.

Das Gesetz gilt grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für Verbraucherinnen und Verbraucher nach dem 28. Juni 2025 erbracht werden, sofern diese im Gesetz ausdrücklich genannt sind.

Download

Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Zurück zur Newsübersicht

DEHOGA
Die 7% haben einen Namen

Die Gastronomie erhält dauerhaft Entlastung: Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen, mit Ausnahme der Abgabe von Getränken, wird ab dem 1. Januar 2026 dauerhaft von 19 auf 7 Prozent reduziert.

251217 DEHOGA 7 Beschlossen5