Aktualisiertes Merkblatt: GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang

Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Veranstaltungen

Das Merkblatt erläutert insbesondere die Meldung von Veranstaltungen, bei denen im Eintrittspreis ein Verzehranteil (Speisen, Getränke) enthalten ist.

© blende11.photo/stock.adobe.com

Ob Faschingsball, Tanz in den Mai, Feier zur Sommerwende, Herbstschwof oder die Silvesterparty: Viele Gastronomie- und Hotelbetriebe organisieren für ihre Gäste zu besonderen Anlässen Veranstaltungen mit Livemusik und/oder DJ-Tonträgermusik. Dabei müssen nicht nur die passenden Songs ausgewählt oder Verträge mit Künstlerinnen und Künstler geschlossen werden – auch an die GEMA und andere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften ist zu denken. Denn die von den Institutionen vertretenen Rechteinhaber, wie Komponisten und Texter, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn öffentlich Musik gespielt wird.

Für die Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA (Musik) stellen wir Ihnen hier unser aktualisiertes Merkblatt: "GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang" zur Verfügung.

Hinweis:
Für die Anmeldung von Silvesterveranstaltungen hat die GEMA weitere Informationen auf einer separaten Themenseite veröffentlicht.

Download

Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.

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