Aktualisiertes Merkblatt: GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang
Wichtige Hinweise für die Anmeldung von Veranstaltungen
Alle Jahre wieder stellt sich zu Silvester die Frage nach den GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Musik und Menü im Paketpreis. Wie sich die Sachlage darstellt, beleuchtet das DEHOGA-Merkblatt in der aktualisierten Fassung.
Ob Faschingsball, Tanz in den Mai, Feier zur Sommerwende, Herbstschwof oder die Silvesterparty: Viele Gastronomie- und Hotelbetriebe organisieren für ihre Gäste zu besonderen Anlässen Veranstaltungen mit Livemusik und/oder DJ-Tonträgermusik. Dabei müssen nicht nur die passenden Songs ausgewählt oder Verträge mit Künstlerinnen und Künstler geschlossen werden – auch an die GEMA und andere urheberrechtliche Verwertungsgesellschaften ist zu denken. Denn die von den Institutionen vertretenen Rechteinhaber, wie Komponisten und Texter, haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine angemessene Vergütung, wenn öffentlich Musik gespielt wird.
Für die Anmeldung von Veranstaltungen bei der GEMA (Musik) stellen wir Ihnen hier unser aktualisiertes Merkblatt: "GEMA-Gebühren bei Veranstaltungen mit Verzehrzwang" zur Verfügung.
Hinweis:
Für die Anmeldung von Silvesterveranstaltungen hat die GEMA weitere Informationen auf einer separaten Themenseite veröffentlicht.
Download
Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.
Mehr Informationen
Urheberrecht: GEMA und Co.Diesen Beitrag weiterempfehlen: