Assistenzhunde dürfen nicht abgewiesen werden

Aufgrund einiger Nachfragen seitens der Mitgliedschaft möchten wir erneut darauf aufmerksam machen, dass Menschen mit Behinderung, die auf die Unterstützung eines Assistenzhundes angewiesen sind, ihren Assistenzhund mit in öffentliche Einrichtungen nehmen dürfen, also auch in Restaurants und Hotels – selbst wenn dort Hunde eigentlich nicht zugelassen sind. Das regelt das Behindertengleichstellungsgesetz.

Assistenzhunde Hotellerie Gastronomie DEHOGA
© Roman/stock.adobe.com

Damit Assistenzhunde schnell und einfach als solche zu erkennen sind, sieht die 2023 in Kraft getretenen Assistenzhundeverordnung ein einheitliches Kennzeichen für Assistenzhunde und einen Ausweis für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft vor. Beides wird nur staatlich anerkannten oder zertifizierten Assistenzhunden erteilt.

So ist leicht erkennbar, dass die Hunde in Begleitung der Menschen mit Behinderungen gut ausgebildete und offiziell anerkannte Assistenzhunde sind. Eine Abbildung mit dem Kennzeichen und dem Ausweis sowie ein Auszug der gesetzlichen Regelung steht hier zum Download bereit.

Betreiber müssen Assistenzhund-Teams demnach ohne zusätzliche Gebühren aufnehmen und dürfen keine gesonderten Regeln aufstellen, es sei denn, es gibt zwingende, hygienisch bedingte Gründe, die durch Gesetze abgedeckt sind (z. B. in Saunen oder Schwimmbereichen).

Mehr Infos zum Thema Assistenzhunde gibt es auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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