Bäderregelung in MV: Endlich ein Umdenken der Politik
Die lang ersehnte und vom DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern wiederholt geforderte Erweiterung der Bäderregelung rückt endlich näher. Aktuelle Signale aus der Landesregierung deuten darauf hin, dass dem Einzelhandel künftig mehr Freiheiten eingeräumt werden – eine Entscheidung, von der auch das Gastgewerbe deutlich profitieren würde.
Geschlossene Geschäfte sorgten bisher regelmäßig für verärgerte Urlauber und frustrierte Händler – so auch beim kürzlich erfolgten Jahreswechsel. Das jedoch könnte sich bald ändern. Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern hatte sich zuletzt vor Weihnachten bei einer Sitzung der Arbeitsgruppe im Wirtschaftsministerium mit Politik, Gewerkschaft und Vertretern der Kirche vehement für eine flexiblere Regelung und zusätzliche Öffnungszeiten noch zum Jahresende 2024 stark gemacht.
Ohne weiter ins Detail zu gehen, bestätigte daraufhin der neue Wirtschaftsminister Wolfgang Blank (parteilos) der Ostsee-Zeitung nun: "Die neue Öffnungszeitenverordnung ist auf der Zielgeraden und soll insbesondere den Unternehmen in Orten mit vielen Touristen deutlich größere Spielräume geben."
Längerer Zeitraum und mehr Öffnungszeiten?
Informationen der OZ zufolge soll es in Urlaubsorten künftig erlaubt sein, an 38 statt bisher an 28 Sonn- und Feiertagen pro Jahr zu öffnen. Die Bäderregelung soll demnach zudem schon grundsätzlich vom 15. März (statt 15. April) – und bis 30. oder 31. Oktober gelten. Auch der Zeitraum vom 17. Dezember bis 8. Januar – also rund um die Weihnachts- und Silvesterferien – soll einbezogen werden.
Lars Schwarz, Präsident des DEHOGA MV, begrüßt das aktuelle Umdenken der Politik zwar, das jedoch aus Branchensicht gerade mit Blick auf die bisher ungleichen Wettbewerbsvoraussetzungen zu spät kommt.
Wir hatten über den Jahreswechsel mehr als 350.000 Urlauber im Land, die an den Sonntagen in den Ferien gern Geld ausgegeben hätten. Der Wirtschaftsminister hat es vermocht, das Geschäft nach Schleswig-Holstein und Polen zu transferieren.
Auch wenn die neue, flexiblere Bäderregelung noch nicht in trockenen Tüchern ist und Einzelheiten der neuen Verordnung abzuwarten bleiben – die Gewerkschaft Verdi kündigte die Prüfung rechtlicher Schritte an – wäre eine flexiblere Bäderregelung ein Schritt in die richtige Richtung und zweifellos ein Mehrwert für das Gastgewerbe, für den der DEHOGA weiterhin mit aller Kraft einstehen wird.
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Bericht der Ostsee-ZeitungDiesen Beitrag weiterempfehlen: