DEHOGA-Erfolg bei Erbschaftssteuer: Nichtanwendungserlass für Hotels angekündigt

Hotels bleiben nach wie vor begünstigt

Jetzt herrscht endlich Klarheit: Durch ein vom Finanzministerium angekündigten, sogenannten Nichtanwendungserlass ist sichergestellt, dass das Betriebsvermögen in der Hotellerie bei der Erbschaftssteuer weiterhin begünstigt bleiben soll. Der DEHOGA hatte sich landes- und bundesweit auf allen Ebenen dafür stark gemacht und kann damit einen weiteren wichtigen politischen Erfolg verzeichnen.

Erbschaftssteuer Nichtanwendungserlass  Hotels Dehoga
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Im Zusammenhang mit dem Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. Februar 2024 (II R 27/21) und der anschließenden Diskussion zur Erbschaftssteuer hat die  Finanzverwaltung nun also für Klarheit gesorgt. Demnach soll das Urteil in Kürze mit Nichtanwendungserlassen veröffentlicht werden, da Grundstücke mit Beherbergungsbetrieben neben dem Überlassen der Grundstücksteile weitere Dienstleistungen anbieten. Zum anderen würden derzeit Vorschläge für eine Verwaltungsauffassung zusätzlich stützende Gesetzesänderung geprüft.

Das ursprüngliche Urteil hatte zwischenzeitlich große Unsicherheiten ausgelöst, da die Finanzbehörden den Charakter von Hotels und Beherbergungsbetrieben infrage stellten und diese mit Verwaltungsvermögen gleichsetzten wollten. Der Nichtanwendungserlass verhindert diese pauschale Gleichsetzung.

Unterstützung aus der Landespolitik

Dies ist eine wichtige Nachricht für Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern, die vor Unternehmensnachfolgen stehen. Der DEHOGA MV hatte sich zusammen mit anderen Landesverbänden vehement dafür eingesetzt, dass Hotellerie und Beherbergungsbetriebe nicht benachteiligt werden und bereits im Oktober seitens Finanzminister Dr. Heiko Geue (SPD) und Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) unterstützende Signale erhalten.

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