DEHOGA-Merkblatt: Kostenfaktor und Ersparnis Urheberrechtsgebühren Hotelfernsehen

Den Mitgliedern des DEHOGA wird gegenüber den genannten Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort und Corint Media sowie der ZWF als abhängiger Verwertungseinrichtung ein Rabatt von 20 % eingeräumt bzw. ein entsprechend günstiger Mitgliedertarif gewährt. Die Ersparnis in der Übersicht.

Hotelsendetarif Dehoga Corintmedia
© Martin/stock.adobe.com

Die Übersicht berücksichtigt die Preiserhöhung, die die GEMA für ihren Tarif WR-S1 ab 2026 vorgenommen hat (3,71 % gegenüber 2025). Nach dieser Entwicklung richten sich die Erhöhungen der Vergütungen für die GVL und die ZWF.

Mit der VG Wort hat der DEHOGA/BVMV im vergangenen Jahr einen neuen Gesamtvertrag verhandelt, der seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist. Der Vergütung für die Corint Media liegt der mit Wirkung zum 1. Januar 2025 geschlossene Gesamtvertrag zugrunde. Die entsprechend vereinbarten Vergütungssätze sind ebenfalls in der Übersicht aufgeführt. Die Rechnungsstellung erfolgt insgesamt über die GEMA.

Hinweis: Uns haben Nachfragen erreicht, wonach in den Rechnungen von DEHOGA-Mitgliedern nicht für alle Positionen der Rabatt ausgewiesen wurde. Fehlen Rabatte bzw. entsprechende Vergünstigungen, reklamieren Sie bitte die Rechnungen bei der GEMA mit der Bitte um Prüfung und gegebenenfalls Anpassung.

Update: Zu den Vergütungen zum Hotelweiterleitungstarif im Jahr 2025 hatten wir Sie darüber informiert, dass es im Rahmen des Inkassos durch die GEMA für die ZWF und Corint Media zu geringfügigen Über- bzw. Unterzahlungen gekommen ist. Wir hatten dies gegenüber der GEMA reklamiert, die das Inkasso für die Institutionen ausführt. Aktuell stehen wir mit der ZWF und der Corint Media im Austausch, um eine Klärung zu erreichen.

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