DEHOGA MV lehnt geplantes Tourismusgesetz entschieden ab
Forderung: Gesetzesentwurf zurücknehmen, Branche einbinden!
Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme zum geplanten Tourismusgesetz des Landes (TourismusG M-V) abgegeben. Das Fazit: Der Gesetzentwurf stellt keine tragfähige Lösung für die Tourismusfinanzierung dar und würde erhebliche zusätzliche Belastungen für gastgewerbliche Unternehmen nach sich ziehen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und gemeinsam mit der Branche eine nachhaltige, praxisnahe Lösung zu erarbeiten.

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit
Die Ansprüche an das Gesetz waren von Beginn an groß: Es sollte ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen etablieren – und ähnlich gestaltet werden wie das "Vorzeigebeispiel" in Österreich. Doch diese Überlegungen wurden im Keim erstickt: Branchenvertreter wurden entgegen der Ankündigung nicht ausreichend mit eingebunden, eine offene und inhaltliche wie fachliche Einbindung konnte somit nicht erfolgen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen auf Unternehmen hat es daher gar nicht erst gegeben.
Da es weiterhin nicht gelungen ist, alle Akteure im politischen Raum zu einen und die besondere Rolle und Bedeutung des Tourismus für das Bundesland einstimmig oder mehrheitlich anzuerkennen und zukünftiges politisches Handeln an den Bedürfnissen der Querschnittsbranche Tourismus auszurichten, wird das vorgelegte Tourismusgesetz M-V seinen Ansprüchen nicht im Ansatz gerecht.
Alle Ziele, die ursprünglich verfolgt wurden, sind komplett auf der Strecke geblieben. Der vorgestellte Gesetzentwurf ist den Namen nicht wert. Hier wird leider eine historische Chance für die Entwicklung des Tourismus vergeben. Statt einer nachhaltigen Lösung drohen höhere Kosten, zusätzliche Bürokratie und ein massiver Wettbewerbsnachteil für unser Gastgewerbe. Wenn wir den Tourismus als den zentralen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommerns stärken wollen, brauchen wir eine echte Reform – keine neue Belastung für Unternehmen und Gäste. Dieses 'Tourismusgesetzchen' braucht kein Mensch und muss zurückgezogen werden.
Inhaltliche Kritik
Fazit
Der DEHOGA MV spricht sich aus den geschilderten Gründen entschieden und mit Nachdruck gegen das geplante TourismusG M-V aus. Wir sehen darin erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für gastgewerbliche Unternehmen in aktuellen Krisenzeiten, Wettbewerbsnachteile mit anderen Regionen, Bundesländern und Mitbewerbern, zusätzliche bürokratische Auflagen sowie die Gefahr einer schlechten wirtschaftlichen Performance unseres Bundeslandes. Jede neue Abgabe verteuert Urlaub im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ist Gift für die wirtschaftliche Konsolidierung des Gastgewerbes und schürt die Inflation. Die geplante Finanzierung touristischer Strukturen ausschließlich durch eine unternehmensfinanzierte Tourismusabgabe lehnen wir kategorisch ab.
Vehement sprechen wir uns zudem gegen das Gesetzesvorhaben aus, weil durch den vorliegenden Entwurf neue und zusätzliche bürokratische Hürden für betroffene Unternehmen und Gäste entstehen. Statt Bürokratie abzubauen, werden zusätzliche Regelungen geschaffen, die die unternehmerische Freiheit einschränken und Investitionen hemmen.
Der DEHOGA MV fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf für das TourismusG M-V zurückzunehmen. Es kann und darf nicht lediglich darum gehen, Aufträge aus dem Koalitionsvertrag quantitativ abzuarbeiten. Stattdessen erachten wir es nicht zuletzt auch mit Blick auf die in Rede stehenden und zur Anzeige gebrachten Verfehlungen im Umgang mit öffentlichen Geldern beim Landestourismusverband für zielführender, das System Tourismus auf Landes- und regionaler Ebene, neu aufzustellen und gemeinsam mit den Wirtschaftsvertretern an einer praxisnahen Lösung zu arbeiten, die den Tourismus als einen der zentralen Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommerns stärkt und zurück in die Erfolgsspur bringt.
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