DEHOGA MV lehnt geplantes Tourismusgesetz entschieden ab

Forderung: Gesetzesentwurf zurücknehmen, Branche einbinden!

Der DEHOGA Mecklenburg-Vorpommern hat im Rahmen der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme zum geplanten Tourismusgesetz des Landes (TourismusG M-V) abgegeben. Das Fazit: Der Gesetzentwurf stellt keine tragfähige Lösung für die Tourismusfinanzierung dar und würde erhebliche zusätzliche Belastungen für gastgewerbliche Unternehmen nach sich ziehen. Wir fordern die Landesregierung deshalb auf, den Gesetzentwurf zurückzunehmen und gemeinsam mit der Branche eine nachhaltige, praxisnahe Lösung zu erarbeiten.

© hfox/stock.adobe.com

Zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Die Ansprüche an das Gesetz waren von Beginn an groß: Es sollte ein zeitgemäßes, gerechtes und dauerhaft tragfähiges System der Tourismusfinanzierung auf allen Ebenen etablieren – und ähnlich gestaltet werden wie das "Vorzeigebeispiel" in Österreich. Doch diese Überlegungen wurden im Keim erstickt: Branchenvertreter wurden entgegen der Ankündigung nicht ausreichend mit eingebunden, eine offene und inhaltliche wie fachliche Einbindung konnte somit nicht erfolgen. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit möglichen Auswirkungen auf Unternehmen hat es daher gar nicht erst gegeben.

Da es weiterhin nicht gelungen ist, alle Akteure im politischen Raum zu einen und die besondere Rolle und Bedeutung des Tourismus für das Bundesland einstimmig oder mehrheitlich anzuerkennen und zukünftiges politisches Handeln an den Bedürfnissen der Querschnittsbranche Tourismus auszurichten, wird das vorgelegte Tourismusgesetz M-V seinen Ansprüchen nicht im Ansatz gerecht.

Alle Ziele, die ursprünglich verfolgt wurden, sind komplett auf der Strecke geblieben. Der vorgestellte Gesetzentwurf ist den Namen nicht wert. Hier wird leider eine historische Chance für die Entwicklung des Tourismus vergeben. Statt einer nachhaltigen Lösung drohen höhere Kosten, zusätzliche Bürokratie und ein massiver Wettbewerbsnachteil für unser Gastgewerbe. Wenn wir den Tourismus als den zentralen Wirtschaftszweig in Mecklenburg-Vorpommerns stärken wollen, brauchen wir eine echte Reform – keine neue Belastung für Unternehmen und Gäste. Dieses 'Tourismusgesetzchen' braucht kein Mensch und muss zurückgezogen werden.

Lars Schwarz
Lars Schwarz
Präsident DEHOGA MV

Inhaltliche Kritik

Steigende Kosten

Zwar sollen die laut TourismusG M-V geplanten unternehmensseitigen Abgaben nicht zusätzlich zu den derzeit bestehenden Abgaben wie Kurabgaben oder Fremdenverkehrsabgaben erhoben werden, sondern diese ersetzen, allerdings werden die Erhebungsmöglichkeiten bzw. die Erhebungsgebiete durch das TourismusG M-V massiv gegenüber dem heutigen Status Quo ausgeweitet. Dies führt in Summe und in der Fläche zu einer signifikanten Mehrbelastung bei den Unternehmen. Eine zusätzliche Abgabe ist und bleibt eine zusätzliche Belastung, die das System Tourismus und damit die gastgewerblichen Betriebe nur noch mehr unter finanziellen Druck setzt und Urlaub verteuert.

Aus Sicht des DEHOGA sind im vorgelegten Regelungswerk die bereits bestehenden Übernachtungsabgaben bzw. Bettensteuern im Land nicht erfasst. Hier sehen wir die Gefahr, dass zukünftig die Bettensteuern politisch das interessantere Modell sein können, da eine Zweckbindung wie bei den unternehmensseitigen Abgaben aus dem TourismusG M-V nicht gegeben ist. Die Belastung lediglich einer Teilbranche könnte damit das probatere Mittel sein, um Haushaltskonsolidierung zu betreiben. Das lehnen wir aus Sicht des Gastgewerbes strikt ab!

Wettbewerbsnachteil für das Gastgewerbe

Doch die Hotellerie trägt bereits heute durch eigene und kofinanzierte Marketingmaßnahmen Dritter erheblich zur kommunalen Tourismusfinanzierung bei und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zur wirtschaftlichen Prosperität auch in anderen Branchen. Dieses Engagement nunmehr durch neue Abgaben zu bestrafen, bringt nicht nur Unwucht in das System, sondern führt durch höhere Kosten für Unternehmen und Gäste zu einem deutlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Bundesländern und Mitbewerbern. Ein solcher Wettbewerbsnachteil gegenüber Mitbewerbern darf nicht zementiert werden!

Bürokratischer Aufwand

Zudem ist es für uns nicht akzeptabel, dass durch das TourismusG M-V zusätzliche bürokratische Belastungen für die Unternehmen entstehen. In diesem Zuge ist es nicht nachvollziehbar, dass das TourismusG M-V keine Entschädigungsleistungen für den nicht unerheblichen Erhebungsaufwand an die Unternehmen vorsieht. Sollte das Gesetz Umsetzung finden, fordern wir in jedem Falle eine entsprechende Entschädigung durch die Kommunen für den Erhebungsaufwand seitens der Unternehmen. Bürokratieabbau ist das Gebot der Stunde und die Schaffung neuer bürokratischer Hürden und Belastungen!

Faktor Qualität

Wir erachten es zudem als schwierig, dass verschiedene Prädikate gleichzeitig möglich scheinen, wenn bspw. ein Seebad in einer Tourismusregion liegt. Es stellt sich damit die Frage, worauf dann Kommunen zukünftig den Fokus legen – auf die höhere Prädikatisierung oder den vermeintlich leichteren Zugang zu unternehmensseitigen Abgaben als Tourismusort in einer Tourismusregion? Es besteht die Gefahr, dass der Qualitätstourismus durch niederschwellige Voraussetzungen in den Hintergrund rückt und die Attraktivität als höherprädikatisierter Ort sinkt. Es muss auch zukünftig gelten: Qualität vor Quantität!

Unzureichende Definitionen

Ebenfalls unzureichend im TourismusG M-V ist aus unserer Sicht der unbestimmte Begriff „Gästekarten“. Außer dass der Begriff in der Gesetzbegründung Erwähnung findet, ist unklar, was sich hinter dem Begriff konkret verbirgt und was konkret geregelt werden soll. Es muss klar und transparent geregelt sein, was Gäste und touristische Leistungsträger von den Gästekarten erwarten können!

Finanzierung bleibt offen

Darüber hinaus erachten wir es als zwingend notwendig, dass es eines Mitbestimmungsrechts der Unternehmen bei der Mittelverwendung auf kommunaler Ebene bzw. auf Ebene der Destinationsorganisation bedarf. Die gewerblichen Einzahler müssen beteiligt werden. Im Übrigen scheint es uns hier grundsätzlich so, dass die Finanzierung der Destinationsorganisation im Unklaren bleibt. Es ist für uns nicht hinnehmbar, wenn die finanzielle Ausstattung nur aus der unternehmensseitigen Tourismusabgabe abgebildet werden soll. Eine klare Aussage zur weiteren Finanzierung gibt das TourismusG M-V nicht. Wir sehen darin die Gefahr eines Fasses ohne Boden. Es bedarf im Gesetz einer Definition für eine Obergrenze der finanziellen Ausstattung und einer Präzisierung der Finanzierungsquellen von Destinationsorganisationen!

Fazit

Der DEHOGA MV spricht sich aus den geschilderten Gründen entschieden und mit Nachdruck gegen das geplante TourismusG M-V aus. Wir sehen darin erhebliche zusätzliche finanzielle Belastungen für gastgewerbliche Unternehmen in aktuellen Krisenzeiten, Wettbewerbsnachteile mit anderen Regionen, Bundesländern und Mitbewerbern, zusätzliche bürokratische Auflagen sowie die Gefahr einer schlechten wirtschaftlichen Performance unseres Bundeslandes. Jede neue Abgabe verteuert Urlaub im Tourismusland Mecklenburg-Vorpommern, ist Gift für die wirtschaftliche Konsolidierung des Gastgewerbes und schürt die Inflation. Die geplante Finanzierung touristischer Strukturen ausschließlich durch eine unternehmensfinanzierte Tourismusabgabe lehnen wir kategorisch ab.

Vehement sprechen wir uns zudem gegen das Gesetzesvorhaben aus, weil durch den vorliegenden Entwurf neue und zusätzliche bürokratische Hürden für betroffene Unternehmen und Gäste entstehen. Statt Bürokratie abzubauen, werden zusätzliche Regelungen geschaffen, die die unternehmerische Freiheit einschränken und Investitionen hemmen.

Der DEHOGA MV fordert die Landesregierung auf, den Gesetzentwurf für das TourismusG M-V zurückzunehmen. Es kann und darf nicht lediglich darum gehen, Aufträge aus dem Koalitionsvertrag quantitativ abzuarbeiten. Stattdessen erachten wir es nicht zuletzt auch mit Blick auf die in Rede stehenden und zur Anzeige gebrachten Verfehlungen im Umgang mit öffentlichen Geldern beim Landestourismusverband für zielführender, das System Tourismus auf Landes- und regionaler Ebene, neu aufzustellen und gemeinsam mit den Wirtschaftsvertretern an einer praxisnahen Lösung zu arbeiten, die den Tourismus als einen der zentralen Wirtschaftszweige Mecklenburg-Vorpommerns stärkt und zurück in die Erfolgsspur bringt.

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Zurück zur Newsübersicht

Zeit für echte Lösungen
7% kommen

Die 7% Mehrwertsteuer kommen dauerhaft! Als DEHOGA haben wir für unsere Betriebe (und die gesamte Gastronomie) bis zum Umfallen gekämpft, um diese überlebenswichtige Änderung zu erreichen! Als DEHOGA haben wir es geschafft: Ab 1.1. 2026 tritt die neue Mehrwertsteuer in der Gastro in Kraft! Auch Wochenarbeitszeit, mehr Netto vom Brutto und weniger Bürokratie sind im Koalitionsvertrag enthalten.