DEHOGA-Statement zur Öffnungszeitenverordnung M-V
Am 28.02.2025 ist die aktuelle Öffnungszeitenverordnung in Kraft getreten. Die darin enthaltene Übergangsregelung zur Festsetzung einer Ortsliste (die Orte und Ortsteile, die öffnen dürfen) läuft aus und macht die Festsetzung einer neuen Ortsliste notwendig. Das Land will nun eine neue Ortsliste als Anlage zur Öffnungszeitenverordnung in Kraft setzen. Darin sind weniger Orte und Ortsteile enthalten als bisher. Der DEHOGA MV hat als Teil der Verbändeanhörung eine umfassende Stellungnahme abgegeben.
Der DEHOGA MV sieht die vorgelegte Änderungsverordnung in ihrer konkreten Ausgestaltung kritisch, da die neue Ortsliste im Vergleich zur bisherigen Bäderverkaufsverordnung zu einer spürbaren Reduzierung der begünstigten Orte und Ortsteile führt. Diese Einschränkung wird den tatsächlichen touristischen Gegebenheiten im Land aus Sicht des Gastgewerbes nicht in allen Fällen gerecht.
Wir fordern daher, die Kriterien zur Feststellung eines besonders hohen Tourismusaufkommens praxisnäher anzuwenden und ergänzend auszulegen, um wirtschaftliche Brüche und Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden. Insbesondere sollten etablierte Tourismusorte, die bislang von der Bäderverkaufsverordnung erfasst waren, nicht ohne zwingenden sachlichen Grund von den Sonderöffnungszeiten ausgeschlossen werden.
Das gesamte Statement lesen Sie hier.
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