Dialog zwischen DEHOGA MV und Finanzminister Geue

Klare Position zur Erbschaftssteuer für Beherbergungsbetriebe

Im Zuge eines kürzlich erfolgten Treffens mit dem Finanzminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Dr. Heiko Geue (SPD), konnte der DEHOGA MV seinen klaren Standpunkt zur erbschaftssteuerlichen Behandlung von Hotelbetrieben im Fall der Unternehmensnachfolge verdeutlichen. Dem Gespräch vorausgegangen war ein Urteil des Bundesfinanzhofes (BFH) vom 28. Februar 2024 (II R 27/21), welches wesentliche Fragen zu eben jener erbschaftssteuerlichen Behandlung von Beherbergungsbetrieben aufwarf.

Wir sehen dahingehend dringenden Handlungsbedarf auf politischer bzw. gesetzgeberischer Ebene und stießen im Termin mit Finanzminister Dr. Heiko Geue auf offene Ohren. Auch aus der Staatskanzlei erreichten uns zustimmende Signale von Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Der Bundesfinanzhof hatte in seinem Urteil hinsichtlich eines Parkhauses entschieden, dass Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen oder Campingplätze in bestimmten Fällen genauso zu betrachten sind, wie Parkhäuser und damit zum Verwaltungsvermögen zählen, welches erbschaftssteuerlich nicht begünstigt wird. Dies hätte gravierende steuerliche Konsequenzen für die Branche. Als Verwaltungsvermögen im Erbschaftssteuerrecht nicht begünstigt, würde der Fortbestand vieler Betriebe bei einem Generationswechsel gefährdet bzw. ein Übergang aus wirtschaftlicher Sicht unmöglich sein. Es ist nur zu logisch, dass das Urteil bei uns und vielen Familienbetrieben im Gastgewerbe in Mecklenburg-Vorpommern auf blankes Entsetzen und großes Unverständnis stieß.

Schadensabwehr bei Unternehmensnachfolgen

Der DEHOGA MV argumentiert, dass Beherbergungsleistungen, anders als wie im Urteil betrachtete Parkplätze, mit erheblichen Dienstleistungen und einem hohen Personalaufwand einhergehen. Wir vermieten nicht nur eine Nutzfläche. Wir verkaufen eine Bündel an Dienstleistungen, hoch emotional, personalintensiv und immer im persönlichen Gästekontakt. Unsere Familienbetriebe sind keine Renditeobjekte. Vielmehr tragen sie zur Schaffung von Arbeitsplätzen und zur Stärkung des regionalen Tourismus bei und sollten daher steuerlich gegenüber anderen Wirtschaftszeigen, wie bspw. dem Handwerk, im Generationswechsel nicht benachteiligt werden.

Im Gespräch mit Minister Geue zeigte sich, dass das Land Mecklenburg-Vorpommern diese Bedenken teilt. Eine Gleichbehandlung mit Parkplätzen sei in diesem Zusammenhang nicht sachgerecht. Die entsprechende Referentenrunde aller Bundesländer ist sich einig, dass Hotels und Pensionen durch das Urteil des BFH steuerlich nicht benachteiligt werden dürfen. Im ersten Stepp soll es mit Veröffentlichung des Urteils einen sogenannten Nichtanwendungserlass aller Bundesländer geben, dass die vom BFH getroffene Entscheidung über den konkret entschiedenen Einzelfalls hinaus nicht angewendet werden soll. Im zweiten Schritt muss es eine Gesetzesänderung geben, so zumindest unsere Rechtsauffassung. Zu groß wäre zukünftig die Unsicherheit, wenn lediglich ein Nichtanwendungserlass unsere Betriebe schützt. Ein neuerliches Urteil des BFH könnte dann abermals die Familienbetriebe des Gastgewerbes treffen. Aktuell wird durch die Referentenrunde juristisch geprüft, ob zukünftig eine Gesetzesänderung notwendig wird.

Aus unserer Sicht ist die Politik gefordert, dazu schnellstmöglich eine gesetzliche Klarstellung vorzunehmen, damit die Familienunternehmen unserer Branche Planungs- und Rechtssicherheit erhalten. Nur dann kann und wird die Unternehmensnachfolge gelingen.

Seien Sie versichert, dass wir für Sie auch in dieser Thematik weiter am Ball bleiben und uns mit größtem Einsatz dafür stark machen, dass die Politik schnellstmöglich im Interesse der betroffenen Familienunternehmen handelt.

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