ERP-Förder­kredit: Neue Finanzierungschancen für Unternehmen

Seit dem 1. November 2024 bieten die KfW und Deut­schen Bürgschafts­banken den ERP-Förder­kredit Grün­dung und Nach­folge mit 100%-Risiko­entlastung für Ban­ken und Sparkassen an – ein neues, attrak­tives Ange­bot für Grün­dungen, Nach­folgen und Festigungs­maßnahmen.

© guy2men/stock.adobe.com

Das Besondere: Banken werden durch eine 100%-Garan­tie der Bürgschaftsbank vollständig vom Kredit­ausfall­risiko ent­lastet. Das Bundesministerium für Finan­zen und das Bundes­ministerium für Wirt­schaft und Klima­schutz stellen hier­für eine 80%ige Rückgarantie zur Ver­fügung.

Die KfW bietet die Re­finan­zierung mit zwei Laufzeit­varianten an und ver­billigt den Zinssatz aus Mitteln des ERP-Sonder­vermögens. So profi­tieren Kreditnehmer von günstigeren Zinsen. Neben der elektronischen Antragstellung bietet die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern auch die Möglichkeit der Antragstellung per PDF an.

Alle Details zum Förder­programm, hilf­reiche Rechen­tools und Erklär-Videos für Ban­ken und Kredit­nehmer finden Sie auf kapital.ermoeglicher.de.

Diesen Beitrag weiterempfehlen:

Zurück zur Newsübersicht