Erstattungen im Fernseh-Tarif
GEMA-Website bis 15. Mai 2026
Der DEHOGA hatte kürzlich über den Erfolg im Rechtsstreit gegen die GEMA zum Tarif für Fernsehsendungen (FS-Tarif) informiert und darüber, dass Mitglieder Erstattungsansprüche gegenüber der GEMA geltend machen können. Aktuell ist dies rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 möglich. Wir empfehlen Ihnen, diese Anpassung umgehend vorzunehmen und mögliche Rückzahlungen zu erhalten.
Achtung: Über die GEMA-Website können Vertragsanpassungen und Erstattungsforderungen bis zum 15. Mai 2026 eingereicht werden. Die Anpassungen und Erstattungen betreffen nur Verträge nach dem Tarif FS (insbesondere nicht den Tarif WR-S und den Tarif BT). Andere Anpassungswünsche in diesem Zusammenhang sind nicht erfasst und werden von der GEMA nicht bearbeitet.
Download
Das Merkblatt steht ausschließlich Mitgliedern des DEHOGA MV zur Verfügung. Bitte melden Sie sich an, um dieses herunterladen zu können.
GEMA-Verträge anpassen und Rückzahlungen erhalten
Betriebe, die für die Wiedergabe von Fernsehsendungen TV-Geräte im Größenbereich von mehr als 42 Zoll bis maximal 65 Zoll nutzen, können ihre Verträge mit der GEMA entsprechend anpassen lassen und Rückzahlungen erhalten. Wie Sie dabei vorgehen können, beschreibt die GEMA auf ihrer Website:
- Rufen Sie im GEMA Onlineportal "Meine Verträge" auf.
- Wählen Sie den betroffenen Vertrag aus, indem Sie unter "Optionen" auf "Änderung beantragen" klicken.
- Nun wählen Sie im Drop-Down-Menü "Sonstiger Reklamationsgrund" aus.
- In dem Textfeld geben Sie die Anzahl der Bildschirme an, die kleiner als 66 Zoll sind.
- Sie müssen keinen neuen Raumplan hochladen.
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