Förderung für die Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten
Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt Unternehmen bei der aktiven Fachkräftegewinnung aus Drittstaaten. Gefördert wird die Gewinnung von Personen aus Drittstaaten für eine qualifizierte berufliche Ausbildung oder eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern. Was Sie dazu wissen müssen.
Ziel der Förderung ist die Gewinnung von Personen aus Drittstaaten durch Unternehmen für eine qualifizierte berufliche Ausbildung oder eine unbefristete sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Mecklenburg-Vorpommern, um die Wettbewerbsfähigkeit der geförderten Unternehmen zu sichern. Es handelt sich um eine qualifizierte berufliche Ausbildung, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt und die Ausbildung mindestens 2 Jahre dauert. Außerdem soll die Förderung Unternehmen dabei unterstützen, Kompetenzen und Erfahrungen bei der Anwerbung von Drittstaatsangehörigen zu erwerben, aufzubauen und zu festigen, um sich den Weg der internationalen Rekrutierung als eine Möglichkeit zur Deckung ihres Fachkräftebedarfes zu erschließen.
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