Informationen zur Einstellung des GEMA-Außendienstes

Wie einem Medienbericht zu entnehmen ist, plant die GEMA, ihren gesamten freiberuflichen Außendienst zum 30. September 2025 zu entlassen. Ab Oktober 2025 soll es demnach keine Vor-Ort-Kontrollen durch freiberufliche Außendienstmitarbeitende mehr geben.

GEMA
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Eine offizielle Mitteilung der GEMA liegt dem DEHOGA Bundesverband hierzu bislang nicht vor. Nach bisherigen Informationen betrifft die Maßnahme rund 120 bis 160 freiberufliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in ganz Deutschland im Einsatz waren, um die öffentliche Musiknutzung in Betrieben, bei Veranstaltungen und in gastronomischen Einrichtungen zu prüfen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Sollte sich die Meldung bestätigen, würde dies eine grundlegende Änderung der GEMA-Lizenzüberwachung bedeuten, eine Entwicklung, die sich allerdings bereits seit Längerem abzeichnet: weg von der persönlichen Kontrolle durch Außendienstmitarbeitende, hin zu digitalen Verfahren wie automatisierten Datenabgleichen und Online-Überwachung.

Was bedeutet das für Sie?

Ein Wegfall des GEMA-Außendienstes hat indes keine Auswirkungen auf Ihre bestehenden Meldepflichten gegenüber der GEMA, wenn Sie bzw. Ihre Mitglieder öffentlich Musik nutzen wollen. Wer jedoch bisher (noch) auf persönliche Kommunikation, Beratung oder Klärungen vor Ort mit einem GEMA-Außendienstmitarbeitenden als persönlichem Ansprechpartner gesetzt hat, wird sich künftig auf digitale Prozesse einstellen müssen.

Sobald uns gesicherte Informationen oder eine offizielle Mitteilung der GEMA zur Außendienst-Thematik vorliegen, informieren wir Sie.

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